Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 08.05.2003 - 10 T 495/02 |
Volltextveröffentlichungen
- Justiz Baden-Württemberg
Wohnungseigentum: Zuordnung des Eisenrohrs der Betonbrüstung einer Dachterrasse zum Gemeinschaftseigentum; Umdeutung eines nichtigen teilungserklärungsändernden Beschlusses hinsichtlich der Instandhaltungskosten für das Brüstungsgeländer
