Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 08.05.2003 - 10 T 495/02   

Volltextveröffentlichungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wohnungseigentum: Zuordnung des Eisenrohrs der Betonbrüstung einer Dachterrasse zum Gemeinschaftseigentum; Umdeutung eines nichtigen teilungserklärungsändernden Beschlusses hinsichtlich der Instandhaltungskosten für das Brüstungsgeländer

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