Rechtsprechung
   LG Traunstein, 13.07.2009 - 4 T 1939/09, 4 T 1990/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Entlassung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht bei Meinungsverschiedenheiten über Beschlüsse der Gläubigerversammlung

  • BAYERN | RECHT

    § 58 InsO, § 59 Abs 2 S 1 InsO, § 75 InsO, § 212 InsO, § 213 InsO
    Insolvenzverfahren: Entlassung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht bei Meinungsverschiedenheiten über Beschlüsse der Gläubigerversammlung

  • rws-verlag.de

    InsO §§ 59, 75, 159, 160
    Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Verstoßes gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Verstoßes gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter darf Inventar verwerten, wenn Beschluss der Gläubigerversammlung dem nicht entgegensteht

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die gerichtliche Aufsicht bei Unklarheiten in der Insolvenzabwicklung oder: Das Gericht steht nicht über der Gläubigerversammlung" von Prof. Dr. Ulrich Keller, original erschienen in: NZI 2009, 633 - 636.

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 2460
  • NZI 2009, 654
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht