Rechtsprechung
| LG Traunstein, 13.07.2009 - 4 T 1939/09, 4 T 1990/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Insolvenzverfahren: Entlassung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht bei Meinungsverschiedenheiten über Beschlüsse der Gläubigerversammlung
- BAYERN | RECHT
§ 58 InsO, § 59 Abs 2 S 1 InsO, § 75 InsO, § 212 InsO, § 213 InsO
Insolvenzverfahren: Entlassung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht bei Meinungsverschiedenheiten über Beschlüsse der Gläubigerversammlung - rws-verlag.de
InsO §§ 59, 75, 159, 160
Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Verstoßes gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Verstoßes gegen einen Beschluss der Gläubigerversammlung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter darf Inventar verwerten, wenn Beschluss der Gläubigerversammlung dem nicht entgegensteht
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die gerichtliche Aufsicht bei Unklarheiten in der Insolvenzabwicklung oder: Das Gericht steht nicht über der Gläubigerversammlung" von Prof. Dr. Ulrich Keller, original erschienen in: NZI 2009, 633 - 636.
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2009, 2460
- NZI 2009, 654
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