Rechtsprechung
| LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 8 Abs 3 UWG
Wettbewerbsverstoß: Klagebefugnis von Verbänden; Unterlassungsanspruch gegen eine Glücksspielwerbung für "Rubellose" staatlicher Lotteriegesellschaften - webshoprecht.de
Umfang einer zulässigen Werbung für Glücksspiele
- it-recht-kanzlei
"Glück im Spiel?" - Aufforderung zum Glückspiel durch ein Rubbellos
Kurzfassungen/Presse (3)
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Schlichte Aufmachung von Rubellosen glücksspielrechtlich zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Einzelne werbende Elemente machen eine Information über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Glücksspiel noch nicht zu unerlaubter Werbung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09
- OLG Frankfurt, 04.03.2010 - 6 U 171/09
Wird zitiert von ... (2)
- LG Wiesbaden, 14.10.2009 - 12 O 42/09 Hierzu darf auf die Urteile vom 27.7.2009 (Az. 11 O 29/09) und vom 10.8.2009 (Az. 11 O 12/09) verwiesen werden.
Falls dieser Einwand eine Abwandlung des Einwandes der sog. "Uncleaned Hands" sein soll, so darf auf die früheren Ausführungen in den Entscheidungen 11 O 29/09 und 11 O 12/09 verwiesen werden.
- OLG Frankfurt, 04.03.2010 - 6 U 171/09
Öffentliches Glücksspiel: Grenzen der nach den gesetzlichen Vorschriften …
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 27.07.2009 - 11 O 29/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
