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   LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12   

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https://dejure.org/2014,9710
LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12 (https://dejure.org/2014,9710)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.01.2014 - 15 S 16/12 (https://dejure.org/2014,9710)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 15 S 16/12 (https://dejure.org/2014,9710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Belehrungspflicht gegenüber Minderjährigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Belehrung der Kinder über die Teilnahme an Tauschbörsen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eltern müssen ihre Kinder über illegales Filesharing aufklären

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Eltern müssen ihre minderjährigen Kinder zum Urheberrecht vor der Internetbenutzung belehren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Illegales Filesharing: Aufsichtspflichtige Eltern müssen genaue Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt einer Belehrung ihrer Kinder über die Teilnahme an Tauschbörsen machen - Zweifel an Belehrung begründen Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung

Besprechungen u.ä.

  • bag-jugendschutz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Elternhaftung beim Internet - ein Grundsatzurteil in der Rechtspraxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 343
  • ZUM 2014, 821
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12
    Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 -, juris).

    Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 -, Morpheus, zit. nach Juris).

    Erst mit der Berufungsschrift - nach Erlass des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2012 (I ZR 74/12) - hat der Beklagte behauptet, seinen Sohn bereits bei Heranführung an die Nutzung des Internets über den zentralen Punkt der Installation und der Speicherung von Daten aufgeklärt und ihn davor gewarnt zu haben, verbotene Downloads durchzuführen; ferner habe er ihn belehrt, Tauschbörsen zu meiden.

    Insoweit entsprechen indes die Kriterien für den Inhalt und den Umfang der Pflichten, die Eltern als Inhabern eines Internetanschlusses obliegen, bei einer Überlassung des Internetanschlusses an ihr minderjähriges Kind denjenigen, die an Inhalt und Umfang ihrer Aufsichtspflicht über das Kind hinsichtlich dessen Internetnutzung zu stellen sind (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 -, juris Rn. 42).

  • OLG Köln, 03.04.2009 - 6 W 20/09

    Störerhaftung der Eltern minderjähriger Kinder für Urheberrechtsverletzungen im

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12
    Ein Gegenstandswert von 30.000 EUR erscheint danach zu hoch und ein Gegenstandswert von 15.000 EUR ausreichend (so auch OLG Köln, GRUR-RR 2010, 176).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens, m.w.N.).
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12
    Entsprechendes gilt für als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen (OLG München, 17.11.2011, 29 U 3496/11, Juris Rn. 42).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 214/84

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12
    Maßgeblich hierfür ist, dass nach dem Vortrag des Beklagten - der für die Erfüllung der Aufsichtspflicht darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. nur BGH NJW-RR 1987, 13; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 832 Rn. 8) - nicht hinreichend dargelegt ist, dass der Beklagte gegenüber seinem Sohn für die Aufnahme der Nutzung des Internets erforderliche Verhaltensregeln aufgestellt und vermittelt hat.
  • AG Hannover, 01.02.2016 - 441 C 12840/15

    Filesharing: Eltern können Belehrungspflicht haben

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nur ein einmaliger Verstoß vorliegt, bei der die generalpräventiven Gesichtspunkte zurücktreten (LG Berlin, Urteil vom 24. Januar 2014 - 15 S 16/12 -, Rn. 38, juris).
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