Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 13 AS 6118/06 ER-B   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entlassungsentschädigung - Zweckbestimmung - einmalige Einnahme - Zuflussprinzip - Aufteilung auf 6 Monate im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - keine Absetzung der Schuldentilgung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entlassungsentschädigung - Zweckbestimmung - einmalige Einnahme - Zuflussprinzip - Aufteilung auf 6 Monate im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - keine Absetzung der Schuldentilgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einmaliger Einnahmen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Verfahrensgang

  • SG Karlsruhe, 09.10.2006 - S 11 AS 4299/06
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 13 AS 6118/06 ER-B



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Wird zitiert von ... (10)  

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2008 - L 13 AS 4522/07  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Die Leistung aus der Abfindung ist auch nicht nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II anrechnungsfrei (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Februar 2007 - L 13 AS 6118/06 ER-B -).

    Eine den genannten Bestimmungen vergleichbare Regelung ist weder in das SGB II noch in die Alg II-V aufgenommen worden (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Februar 2007 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 13 AS 5874/08  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Nachdem der Kläger die Abfindung i.H.v. 5.000,- EUR erst während des laufenden Leistungsbezuges erhalten hat, handelt es sich hiernach um Einkommen i.S.d. § 11 SGB II. (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 2008; Az.: L 13 AS 4522/07; Beschluss des erkennenden Senats vom 01. Februar 2007, Az.: L 13 AS 6118/06 ER-B) und nicht, wie klägerseits angenommen, um Vermögen.

    Eine diesen Bestimmungen vergleichbare Regelung ist jedoch weder in das SGB II noch in die Alg II-VO aufgenommen worden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 01. Februar 2007, Az.: L 13 AS 6118/06 ER-B; BSG, Urteil vom 3. März 2009, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 9 AS 7/08  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

    Eine erweiternde Auslegung des Ausnahmetatbestandes ist schon deshalb nicht geboten, weil dem Gesetzgeber die Regelungen des § 138 Abs. 3 Nr. 6 AFG und des § 194 Abs. 3 Nr. 7 SGB III bekannt waren, und er diese Regelungen bewusst nicht in das SGB II übernommen, sondern sich am früheren Sozialhilferecht des BSHG orientiert hat (so auch LSG Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2007; Az. L 13 AS 6118/06 ER-B).
mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 12 AS 44/06  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die diesbezügliche Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts ist herrschende Ansicht, der auch der erkennende Senat folgt (vgl. LSG Stuttgart, Beschluss vom 01.02.2007 - L 13 AS 6118/06 ER - B; LSG Berlin vom 22.05.2007 - L 5 B 240/07 AS ER ; Urteil des erk. Senats v. 14.02.2007 - L 12 AS 12/06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2007 - L 13 AS 4770/06  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

    Daran ändert sich auch deshalb nichts, dass die Zuwendung anschließend auf Sparkonten der Kläger verteilt und in geringem Umfang für einen Urlaub verbraucht worden ist (zur Bedeutung der Aufteilungsregel des § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2007 - L 13 AS 6118/06 ER-B in juris).
  • SG Stuttgart, 12.02.2007 - S 19 AS 896/07  
    Die Schuldentilgung führt zu keiner Reduzierung des anzurechnenden Einkommens, da die steuerfinanzierte Sozialleistung Alg II kein Mittel zur Schuldentilgung ist - mit Ausnahme ggf. darlehensweiser Leistungen im Rahmen des § 23 SGB II (LSG Baden-Württemberg, B. v. 01.02.2007, Az. L 13 AS 6118/06 ER-B).
  • SG Frankfurt/Main, 14.07.2011 - S 32 AS 788/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Geldgewinn -

    Eine Tilgung von Schulden führt zu keiner Reduzierung bzw. Nichtanrechenbarkeit von erzieltem Einkommen, da die steuerfinanzierte Sozialleistung des Arbeitslosengeld II kein Mittel zur Schuldentilgung ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 1.02.2007 - L 13 AS 6118/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 20.06.2007 - L 12 AS 44/06).
  • SG Reutlingen, 08.02.2008 - S 2 AS 429/08  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    Entsprechend darf der Einsatz von Einkommen zur Schuldentilgung im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich nicht zum Vorteil des Hilfesuchenden berücksichtigt werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2007, Az.: L 13 AS 6118/06 ER-B, Juris, Rdnr. 7; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2007, Az.: L 12 AS 52/06, Juris, Rdnr. 27).
  • LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 280/08  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen

    Dabei soll hier ausdrücklich offen gelassen werden, ob und in welchen Fällen § 2 Abs. 3 Alg II-VO a.F. bei der Einkommensanrechnung ein Wahlrecht einräumt, wovon offenbar das LSG Baden-Württemberg ausgeht (Beschluss vom 1. Februar 2007 - L 13 AS 6118/06 ER-B).
  • SG Aurich, 09.01.2008 - S 15 AS 26/05  
    Eine zweckbestimmte Leistung liegt dann vor, wenn ihr eine bestimmte, entweder vom Gesetzgeber oder vom Leistungserbringer erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu Eigen ist, die im Fall der Anrechnung als Einkommen vereitelt würde (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2007, L 13 AS 6118/06 ER ­ B; Söhngen in Juris PK-SGB 11, 2. Auflage 2007, Rn 56 zu § 11).
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