Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 651/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach § 50 Abs 2 SGB 10 - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - kein Mitverschulden einer Behörde - kein Ermessen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach § 50 Abs 2 SGB 10 - Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - kein Mitverschulden einer Behörde - kein Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 45 Abs. 2; SGB X § 50 Abs. 2; SGB II § 40 Abs. 1 Nr. 1; SGB III § 330 Abs. 2
    Sonderregelungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten im Bereich der Arbeitsförderung, Erstattung ohne Verwaltungsakt zu Unrecht gezahlter Leistungen

Verfahrensgang

  • SG Reutlingen, 18.01.2007 - S 7 AS 2927/06
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 651/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2009, 415



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Für den Ausschluss der Ermessensausübung gerade in der zweiten Fallgestaltung spricht, dass die leistungsberechtigte Person aufgrund der zuvor erfolgten Aufhebung der Leistungsbewilligung um die Rechtswidrigkeit der eingehenden Leistungen wusste (ähnlich Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand 5/2012, § 330 RdNr 25; im Ergebnis ebenso Düe in Niesel/Brandt, SGB III, 5. Aufl 2010, § 330 RdNr 3; Schütze in von Wulffen, SGB X, § 50 RdNr 25; ebenso in früheren Entscheidungen schon LSG Baden-Württemberg vom 10.10.2006 - L 13 AL 3133/05 - und vom 9.12.2008 - L 13 AS 651/07; zu der erforderlichen Ermessensausübung nach § 50 Abs. 2, § 45 SGB X vor Geltung des § 152 Abs. 2 AFG in obigen Fallgestaltungen: BSG vom 31.10.1991 - 7 RAr 60/89 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 10).
  • SG Lüneburg, 08.04.2010 - S 28 AS 315/08  
    Nicht unter diesen Rechtsbegriff der öffentlich-rechtlichen Leistung zu subsumieren sind die Fälle, in denen lediglich versehentlich an einen Nichtbeteiligten überwiesen bzw. eine Zahlung fehlgeleitet wurde und gerade keine bewusste und zweckgerichtete Leistung vorlag (vgl. Urteile des Bundessozialgerichtes vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - und 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R - Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 09. Dezember 2008 - L 13 AS 651/07 - LPK/SGB X/Waschull, § 50, Rd. 8).
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