Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher Befruchtung auf 50% der entstehenden Kosten - Verfassungsmäßigkeit - Vorlage BVerfG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher Befruchtung auf 50% der entstehenden Kosten - Verfassungsmäßigkeit - Vorlage BVerfG

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung, Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06  

    Ausschluss einer Adoption nach pakistanischem Recht als Verstoß gegen deutschen

    Ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Familiengründung oder Elternrecht auf Familienplanung wird von der Rechtsprechung bislang überwiegend verneint (vgl. LSG BW, Urteil vom 14.2.2007 L 5 KR 973/06 - JURIS; OLG Frankfurt NJW 1993, 2388).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 3.08  

    Zum Umfang der Beihilfe für im Jahr 2005 entstandene Aufwendungen zur künstlichen

    Der für die Kinderwunschbehandlung zu zahlende Eigenanteil steht zudem nicht außer Verhältnis zu der finanziellen Verantwortung, welche die Eheleute insgesamt mit dem Entschluss zur Gründung einer Familie übernehmen (vgl. LSG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 -, juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 4.08  

    § 44 BG BB, § 5 Abs 4 Nr 1 S 3 Buchst b BhV, § 5 Abs 4 Nr 2 BhV, § 6 Abs 1 Nr 1

    Der für die Kinderwunschbehandlung zu zahlende Eigenanteil steht zudem nicht außer Verhältnis zu der finanziellen Verantwortung, welche die Eheleute insgesamt mit dem Entschluss zur Gründung einer Familie übernehmen (vgl. LSG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 -, juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 5.08  

    § 44 BG BB, § 5 Abs 4 Nr 1 S 3 Buchst b BhV, § 5 Abs 4 Nr 2 BhV, § 6 Abs 1 Nr 1

    Der für die Kinderwunschbehandlung zu zahlende Eigenanteil steht zudem nicht außer Verhältnis zu der finanziellen Verantwortung, welche die Eheleute insgesamt mit dem Entschluss zur Gründung einer Familie übernehmen (vgl. LSG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 -, juris Rn. 35).
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