Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Baden-Württemberg
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylbLG § 2 Abs. 1; SGG § 86 b Abs. 1
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, freiwillige Ausreise, Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Märzunruhen, Erlasslage, Abschiebungsstopp, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1
Rechtsmissbrauch iS des § 2 Abs. 1 AsylbLG
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 20.09.2005 - S 3 AY 2796/05
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B
Wird zitiert von ... (9)
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe …
Ein bloßes Nichtausreisen könne nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstünden (unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33).Zwar geht der Senat grundsätzlich davon aus, dass bei einem glaubhaft gemachten Anspruch auf Gewährung (höherer) Leistungen regelmäßig auch ein Anordnungsgrund besteht, so dass im Anwendungsbereich des AsylbLG dem Hilfebedürftigen im Regelfall nicht zuzumuten ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit den im Vergleich zu den Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG spürbar abgesenkten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) auskommen zu müssen (Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; a.A. wohl Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 212/05 AY ER - FEVS 57, 106).
Das Verhalten eines (ehemaligen) Asylbewerbers ist rechtsmissbräuchlich, wenn es erkennbar der Verfahrensverzögerung und somit der Verlängerung der Dauer des Aufenthalts dient, ohne durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt zu sein (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 -, bislang nur als Medieninformation Nr. 4/07 vorliegend; so auch Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 4504/06
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung - …
Die Kläger verweisen darauf, dass ein bloßes Nichtausreisen nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstünden (unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - ).Im Zeitraum des Ablaufs der Wartezeit von 36 Monaten war den Klägern die Ausreise jedoch schon wegen der Lage im Kosovo nicht zumutbar, so dass sie insoweit nicht rechtsmissbräuchlich handelten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - ).
Denn insgesamt hat sich die allgemeine Sicherheitslage im Kosovo seit März 2005 verbessert (UNHCR-Position von Juni 2006), nachdem aufgrund der pogromartigen Ausschreitungen der albanischen Bevölkerungsmehrheit gegen die Roma im März 2004 die Lage vorübergehend deutlich ungünstiger war (vgl. UNHCR-Position vom 30. März 2004; Senatsbeschluss vom 15. November 2005, a.a.O.).Unzumutbar ist die Ausreise indes nicht erst bei zielstaatsbezogenen Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben, also bei Abschiebungsverboten im Sinne des § 60 Abs. 7 AufenthG, sondern auch bei weniger gewichtigen Gründen (BSG…, Urteil vom 8. Februar 2007, a.a.O.).
- SG Ulm, 22.02.2006 - S 3 AY 158/06
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …
Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass eine zumutbare Ausreisemöglichkeit besteht (SG Braunschweig, Beschluss vom 25. Januar 2005 - S 20 AY 2/05 ER - InfAuslR 2005, 159; LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B).Es kommt mit anderen Worten darauf an, ob das derzeitige Verbleiben des Antragstellers im Bundesgebiet als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann (ebenso LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 15.11.2005, Az. L 7 AY 4413/05 ER-B).
Es ist dem Antragsteller auch unter dem Gesichtspunkt, dass er seit Jahren nur Leistungen nach § 3 AsylbLG erhält und auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ein Nachholbedarf entstanden ist (zu diesem Gesichtspunkt: LSG Baden-Württemberg Beschluss v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B), nicht zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und weiter auf ein Existenzminimum unter dem Niveau des § 1 Satz 1 SGB XII verwiesen zu werden.
- SG Karlsruhe, 07.04.2006 - S 4 AY 5256/05
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - …
Sie verweisen auf den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg 15. November 2005 (L 7 AY 4413/05 ER-B).Mithin liegt in dem Unterlassen der Ausreise ein Rechtsverstoß, der jedenfalls auch als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstehen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B).
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.11.2006 - L 8 B 27/06
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), …
So liegt es nahe, dass nach mehr als drei Jahren des Bezugs von Leistungen nach § 3 AyslbLG, auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe, ein Nachholbedarf entstanden ist (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B).Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass allein eine fehlende freiwillige Ausreise unter (bloßer) Ausnutzung einer bestehenden Rechtsposition der Duldung nicht ausreicht, um Rechtsmissbräuchlichkeit zu begründen (Beschl. v. 26.7.2006 - L 8 B 8/06 AY ER; so auch LSG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2006 - L 4 B 84/06 ER AY; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 7.3.2006 - L 8 B 13/05 AY ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2006 - L 20 B 14/06 AY ER;… LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 20.12.2005 - L 7 AY 51/05; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05).
- LSG Hessen, 30.10.2006 - L 9 AY 7/06
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, …
In der Rechtsprechung wird insoweit die Auffassung vertreten, dass die Weigerung freiwillig auszureisen zwar die Dauer des Aufenthaltes im Bundesgebiet beeinflusse, dies jedoch nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise geschehe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005 - L 7 AY 51/05 - s.o.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 14/06
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbrauch, Aufenthaltsdauer, …
Zur Begründung ist auf den aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7387, Seite 112) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers zu verweisen, dass die Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes bzw. des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) und damit die Gewährung deutlich höherer Leistungen nach Erhalt von Leistungen gemäß § 3 AsylbLG über 36 Monate der Regelfall sein soll (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B: "Die Antragsteller haben nunmehr über drei Jahre nur Sachleistungen nach § 3 AyslbLG und einen geringfügigen Bar-Betrag erhalten. Es liegt auf der Hand, dass in dieser Zeit auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ein Nachholbedarf entstanden ist. Es ist ihnen nicht zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und weiter auf ein Existenzminimum unter dem Niveau des § 1 S. 1 SGB XII verwiesen zu werden."). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 9/06
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbrauch, Aufenthaltsdauer, …
Zur Begründung ist auf den in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7387, Seite 112) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers zu verweisen, dass die Anwendung des Bundessozialhilfegesetzes bzw. des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) und damit die Gewährung deutlich höherer Leistungen nach Erhalt von Leistungen gemäß § 3 AsylbLG über 36 Monate der Regelfall sein soll (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2005, Az.: L 7 AY 4413/05 ER-B: "Die Antragsteller haben nunmehr über drei Jahre nur Sachleistungen nach § 3 AyslbLG und einen geringfügigen Bar-Betrag erhalten. Es liegt auf der Hand, dass in dieser Zeit auch bei Anlegung sozialhilferechtlicher Maßstäbe ein Nachholbedarf entstanden ist. Es ist ihnen nicht zumutbar, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten und weiter auf ein Existenzminimum unter dem Niveau des § 1 S. 1 SGB XII verwiesen zu werden."). - SG Hildesheim, 13.07.2006 - S 34 AY 12/06
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 36-Monats-Frist, Sozialhilfe, Grundsicherung …
Weiterhin wird auch auf den Beschluss des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 15.11.2005 (Az.: L 7 AY 4413/05 ER - B) verwiesen.
