Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2009 - L 11 KR 389/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Retaxierung nicht vom Leistungskatalog der GKV erfasster Medikamente - Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer lebensbedrohenden, tödlich verlaufenden Erkrankung auch bei Versorgung mit Arzneimitteln - Anspruch au

  • Justiz Baden-Württemberg

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Retaxierung nicht vom Leistungskatalog der GKV erfasster Medikamente - Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer lebensbedrohenden, tödlich verlaufenden Erkrankung auch bei Versorgung mit Arzneimitteln - Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassenen Import-Fertigarzneimitteln

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medi-ip.de (Kurzinformation)

    Einzelimport und Retaxierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Retaxierung nicht vom Leistungskatalog der GKV erfasster Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen den Apotheker; Leistungspflicht in Fällen einer lebensbedrohenden, tödlich verlaufenden Erkrankung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 321/09  

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf

    Dies umso mehr, als es im vertraglichen Leistungserbringungsrecht insgesamt und allgemein anerkannt ist, dass Vergütungsansprüche vertraglicher Leistungserbringer u.a. und unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung erst gar nicht entstehen, wenn ärztliche Verordnungen im vom Leistungserbringer zu prüfenden Umfang nicht gültig sind (vgl. hierzu z.B. SG Kassel, Urteil vom 24. Juni 2009, S 12 KR 40/07 m.w.H. u.a. auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung), oder auch Abrechnungsvorschriften selbst nicht eingehalten werden (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009, L 4 KR 103/07; SG Kassel, Urteil vom 9. Februar 2011, S 12 KR 221/09), also selbst die vorgenannte Vertrauensschutzregelung das Recht der Krankenkassen zur Rechnungsberichtigung nicht ausschließt, was nicht nur die Korrektur von reinen Einordnungs-, Schreib- und Rechenfehlern, sondern prinzipiell Fehler und Beanstandungen aller Art erfasst (zur Retaxierung abgerechneter Arzneimittel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass im Massengeschäft gegen landesvertraglich festgelegte Abgabebestimmungen verstoßen wurde vgl. SG Kassel, wie vor, sowie BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 3/10 R oder Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2009, L 11 KR 389/09).
  • SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09  

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf

    Dies umso mehr, als es im vertraglichen Leistungserbringungsrecht insgesamt und allgemein anerkannt ist, dass Vergütungsansprüche vertraglicher Leistungserbringer u.a. und unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung erst gar nicht entstehen, wenn ärztliche Verordnungen im vom Leistungserbringer zu prüfenden Umfang nicht gültig sind (vgl. hierzu z.B. SG Kassel, Urteil vom 24. Juni 2009, S 12 KR 40/07 m.w.H. u.a. auch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung), oder auch Abrechnungsvorschriften selbst nicht eingehalten werden (vgl. hierzu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2009, L 4 KR 103/07; SG Kassel, Urteil vom 9. Februar 2011, S 12 KR 221/09), also selbst die vorgenannte Vertrauensschutzregelung das Recht der Krankenkassen zur Rechnungsberichtigung nicht ausschließt, was nicht nur die Korrektur von reinen Einordnungs-, Schreib- und Rechenfehlern, sondern prinzipiell Fehler und Beanstandungen aller Art erfasst (zur Retaxierung abgerechneter Arzneimittel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass im Massengeschäft gegen landesvertraglich festgelegte Abgabebestimmungen verstoßen wurde vgl. SG Kassel, wie vor, sowie BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 3/10 R oder Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2009, L 11 KR 389/09).
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