Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs- bzw Auskunftspflichten - Ermessensausübung - Begründung des Verwaltungsaktes - Ermessensreduzierung - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

  • Justiz Baden-Württemberg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs- bzw Auskunftspflichten - Ermessensausübung - Begründung des Verwaltungsaktes - Ermessensreduzierung - Bedarfsgemeinschaft - Einstehensgemeinschaft

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AS 3380/07  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen Verletzung von Mitwirkungs-

    Gegenstand dieser Ermessensentscheidung ist aber nicht die Frage, ob überhaupt von der Möglichkeit der Versagung Gebrauch gemacht wird (aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2007, L 7 AS 1703/06, zit. nach juris).

    Die Rechtmäßigkeit eines auf § 66 SGB I gestützten Bescheides richtet sich allein danach, ob die dort normierten Tatbestandsmerkmale der mangelnden Mitwirkung gegeben sind und zwar unabhängig davon, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Leistung vorliegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2007, L 7 AS 1703/06, zit. nach juris).

    Daneben besteht gemäß § 60 Abs. 4 SGB II die Verpflichtung des Partners, der Beklagten Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu erteilen (zum Ganzen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2007, L 7 AS 1703/06, zit. nach juris).

    Gegenstand dieser Ermessensentscheidung ist aber nicht die Frage, ob überhaupt von der Möglichkeit der Versagung Gebrauch gemacht wird (aA LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2007, L 7 AS 1703/06, zit. nach juris).

  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 AS 60/07  
    Es bestehen vielmehr Zweifel, ob der Antragsgegner überhaupt den ihm eingeräumten Ermessensspielraum erkannt hat (vgl. hierzu eingehend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - Vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER).

    Es bestehen vielmehr Zweifel, ob der Antragsgegner überhaupt den ihm eingeräumten Ermessensspielraum erkannt hat (vgl. hierzu eingehend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - JURIS-Dokument RdNr. 23 ff. Vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER - JURIS-Dokument RdNr. 38).

  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 6 AS 275/08  

    Grenzen der Mitwirkungspflicht bei der Versagung von Sozialleistungen

    Ein Bescheid, der nicht erkennen lässt, ob der Leistungsträger seinen Ermessensspielraum erkannt und sodann sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat, ist rechtswidrig, denn von einem Ermessensnichtgebrauch ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Leistungsträger von den ihm eingeräumten Ermessen ersichtlich keinen Gebrauch gemacht hat (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007, Az.: L 7 AS 1703/06; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2007, Az.: L 28 B 295/07 AS ER).
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  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 12 AS 2069/08  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - gesonderte

    Das Gericht kann sein Ermessen nicht an die Stelle der Verwaltung setzen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 59/08  

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen im Schwerbehindertenrecht,

    Eine ablehnende Entscheidung kann nicht lediglich mit der Weigerung des Antragstellers begründet werden (Krauskopf-Baier, SozKV, § 66 RdNrn. 12 und 13; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2007 - L 7 AS 1703/06 -, Juris).
  • SG Braunschweig, 16.05.2008 - S 25 AS 138/06  

    Aufteilung der Unterkunftskosten bei Verwandten nach Kopfzahl

    Gemäß § 54 Abs. 2 S. 2 SGG prüft das Gericht bei Ermessensentscheidungen, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat, ob sie also die ihr durch das Verwaltungsverfahren auferlegte Verhaltenspflicht beachtet haben, ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.07.2007, L 7 AS 1703/06, zit. nach juris).
  • SG Neubrandenburg, 09.11.2009 - S 13 AS 1288/07  

    Bewilligung von Fahrtkostenbeihilfe als Mobilitätshilfe für Leistungsempfänger

    Das Gericht kann sein Ermessen nicht an die Stelle der Verwaltung setzen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 1703/06 - zitiert nach JURIS).
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