Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - L 3 AL 1568/11 NZB |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung des Spruchkörpers unter Mitwirkung des abgelehnten Richters - völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch - Gebot des gesetzlichen Richters
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung des Spruchkörpers unter Mitwirkung des abgelehnten Richters - völlig ungeeignetes Ablehnungsgesuch - Gebot des gesetzlichen Richters
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Entscheidung über die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2010 - L 3 AL 1568/11
- SG Karlsruhe, 25.11.2010 - S 11 AL 5395/09
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - L 3 AL 1568/11 NZB
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 11 SF 7/11
Nichtvorlage eines gegen einen Richter erhobenen Befangenheitsantrags an das …
Insoweit ist für das sozialgerichtliche Verfahren anerkannt, dass abweichend von § 60 SGG i.V.m. § 45 Abs. 2 Zivilprozessordnung ein Spruchkörper ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über unzulässige Ablehnungsgesuche in bestimmten Fallgruppen (mit)entscheiden darf, insbesondere wenn ein Befangenheitsgesuch als unzulässig bzw. missbräuchlich (z.B. wegen Wiederholung der Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte) anzusehen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - L 3 AL 1568/11 NZB).
