Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Kostenübernahme von Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Kostenübernahme von Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bisherigen Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 29; SGB XII § 35; SGB XII § 42 Abs. 1 Nr. 2
    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Überschneidungskosten für Miete nach einem Umzug ins Pflegeheim

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nach vorzeitig notwendig gewordenem Umzug in stationäre Einrichtung noch entstandene Mietkosten sind notwendiger Unterkunftsbedarf

Verfahrensgang

  • SG Konstanz, 24.02.2010 - S 9 SO 3504/07
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2011, 1010



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09  

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme doppelter Kosten für

    In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).Danach sind entsprechend den bereits von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entwickelten Grundsätzen ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
  • SG Berlin, 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09  

    Sozialrecht im Alltag - Hartz IV: Kein Anspruch auf vermeidbare Doppelmieten -

    "In der Praxis ist allerdings anerkannt (auch schon unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes), dass ausnahmsweise und in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger auch die Übernahme von umzugsbedingten Doppelmieten zu erfolgen hat, wobei allerdings eine eindeutige rechtliche Zuordnung - Unterkunftskosten (§ 29 Abs. 1 S. 1 SGB XII) oder Wohnungsbeschaffungskosten (§ 29 Abs. 1 S. 6 SGB XII) - bisher nicht vorliegt (für Unterkunftskosten wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 SO 6/08 - und darauf Bezug nehmend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 - L 2 SO 2078/10 - ; für Wohnungsbeschaffungskosten Berlit in LPK-SGB XII 8. A. Rdnr 71 zu § 29; offengelassen für das SGB II vom LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. Februar 2010 - L 1 AS 42/08 -, alle Urteile zitiert nach juris).
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