Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 3 AL 1308/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitgeberkündigung - arbeitsgerichtlicher Vergleich - Entlassungsentschädigung - Verfassungsrecht - EG-Recht
- RA Hensche
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitslosengeld I: Schlichtet der Arbeitsrichter, gibt's keine Sperrzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 07.12.2004 - S 12 AL 3230/02
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 3 AL 1308/05
- BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2006, 609 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- SG Berlin, 25.01.2007 - S 60 AL 2084/05
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
Geht nämlich der Arbeitnehmer, den keine Obliegenheit des Arbeitslosenversicherungsrechts zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage trifft, durch die Klageerhebung gleichsam überobligatorisch gegen die Kündigung vor, so vermag für ihn die Mitwirkung am unstreitigen Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch Vergleich jedenfalls dann nicht zum Nachteil werden, wenn die hierdurch bewirkte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter Mitwirkung bzw. auf Vorschlag des Arbeitsgerichts erfolgt (vgl. U. d. LSG Baden-Württemberg v. 26. Juli 2006 - L 3 AL 1308/05, in info also 2006, 249). - SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 169/09
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