Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 3 AL 1308/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld I: Schlichtet der Arbeitsrichter, gibt's keine Sperrzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2006, 609 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • SG Berlin, 25.01.2007 - S 60 AL 2084/05  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Geht nämlich der Arbeitnehmer, den keine Obliegenheit des Arbeitslosenversicherungsrechts zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage trifft, durch die Klageerhebung gleichsam überobligatorisch gegen die Kündigung vor, so vermag für ihn die Mitwirkung am unstreitigen Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch Vergleich jedenfalls dann nicht zum Nachteil werden, wenn die hierdurch bewirkte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter Mitwirkung bzw. auf Vorschlag des Arbeitsgerichts erfolgt (vgl. U. d. LSG Baden-Württemberg v. 26. Juli 2006 - L 3 AL 1308/05, in info also 2006, 249).
  • SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 169/09  
    Auch das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg verneinte nicht mit Urteil vom 26. Juli 2006 (L 3 AL 1308/05) die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 143a und § 144 Absatz 1 Satz 2. Nr. 1 SGB III in kumulativer Weise.
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