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   LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12   

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https://dejure.org/2012,44414
LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 (https://dejure.org/2012,44414)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 (https://dejure.org/2012,44414)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - L 3 AS 2192/12 (https://dejure.org/2012,44414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II - Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Ersetzungsbescheid - Nichtvorlage von Bewerbungsschreiben - Ablauf des Geltungszeitraums der Eingliederungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Eingliederungsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Eingliederungsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12
    Damit war dem Erfordernis Genüge getan, dass nicht nur solche Leistungen zugesagt werden, auf die ohnehin ein Rechtsanspruch besteht (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.01.2007, L 13 AS 4160/06 ER-B, Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - L 3 AS 4/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12
    Zu einer solchen Konstellation hat das LSG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 26.02.2008, L 3 AS 4/08, Juris Rn. 29) ausgeführt, dass sich ein EinglB durch Zeitablauf allein nach § 39 Abs. 2 SGB X nur dann erledige, wenn der Adressat die dort statuierten Obliegenheiten erfüllt habe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 2354/15

    Minderung von Arbeitslosengeld II iHv 30 vH der Regelleistung; wichtiger Grund;

    Die mit der Anfechtungsklage angestrebte Aufhebung des die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes ist erforderlich, um mögliche Sanktionen abzuwehren (so auch BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R, Rdnrn 13, 10, 5; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2017 - L 25 AS 1631/16, Rdnr. 63, zitiert nach juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. August 2017 - L 2 AS 488/17, Rdnr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Februar 2014 - L 3 AS 639/10, Rdnr. 28, zitiert nach juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2012 - L 3 AS 2192/12, Rdnr. 22, zitiert nach juris, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Februar 2008 - L 3 AS 4/08, Rdnr. 29, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
    Es kommt daher nicht darauf an, ob die Beschwer des Klägers, der mit einer Klage gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt unterlegen ist, mit mehr oder weniger als 750,- EUR zu beziffern ist (Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - veröffentlicht in juris).

    Die Klage war und ist, trotz dessen, dass die Laufzeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bis zum 04.12.2012 inzwischen verstrichen ist, unverändert zulässig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2012, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2013 - L 3 AS 5054/12
    Mit dem angefochtenen Verwaltungsakt wurden dem Kläger konkrete Verhaltensobliegenheiten im Bereich der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auferlegt; er betrifft mithin keine Geld-, Sach- oder Dienstleistung i.S.d. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG, weswegen es nicht relevant ist, ob die Beschwer des Klägers, der mit einer Klage gegen den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt unterlegen ist, mit mehr oder weniger als 750,- EUR zu beziffern ist (Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - veröffentlicht in juris).

    vor dem Hintergrund der Regelung des § 31b Abs. 1 Satz 5 SGB II, nach der die Feststellung der Minderung binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig ist (vgl. hierzu Urteile des erkennenden Senats vom 12.12.2012 - L 3 AS 2192/12 - veröffentlicht in juris; und vom 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12 - n.v.).

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