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   LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07   

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https://dejure.org/2011,31939
LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07 (https://dejure.org/2011,31939)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2011 - L 6 U 5762/07 (https://dejure.org/2011,31939)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - L 6 U 5762/07 (https://dejure.org/2011,31939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - verspätete Antragstellung nach § 109 SGG - Verfahrensverzögerung - Rechtsmissbräuchlichkeit einer Sachverständigenablehnung - verfahrenstaktischer Einsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Es ist daher in einem ersten Schritt - auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes über die Möglichkeit von Ursachenzusammenhängen zwischen bestimmten Ereignissen und der Entstehung bestimmter Krankheiten (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - zit. nach juris, m. w. N.) - zu klären, ob der Gesundheitsschaden auch ohne das Unfallereignis eingetreten wäre.

    Dass der Begriff der Gelegenheitsursache durch die Austauschbarkeit der versicherten Einwirkung gegen andere alltäglich vorkommende Ereignisse gekennzeichnet ist, berechtigt allerdings nicht zu dem Umkehrschluss, dass bei einem gravierenden, nicht alltäglichen Unfallgeschehen oder besonderen Problemen in der anschließenden Heilbehandlung ein gegenüber einer Krankheitsanlage rechtlich wesentlicher Ursachenbeitrag ohne weiteres zu unterstellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 a. a. O., m. w. N.).

    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006 a. a. O., m. w. N.).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitserst- bzw. Gesundheitsfolgeschaden", erwiesen sein, d. h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das Gericht feststehen müssen, während für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, genügt (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - zit. nach juris).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Insoweit lässt sich aber aus den vom Sozialgericht zutreffend dargelegten Gründen, auf die der Senat verweist (§ 153 Abs. 2 SGG), nicht feststellen, dass bis heute fortdauernde Folgen dieser Körperschäden bestehen (vgl. zum für die Feststellung von Unfallfolgen maßgeblichen Zeitpunkt BSG, Urteil vom 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90 - SozR 3-150 § 55 Nr. 6).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 11).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Dies ist rechtsmissbräuchlich (vgl. zum Fehlen konkreter Ablehnungsgründe und zur Geltendmachung inhaltlicher Einwendungen BSG, Beschluss vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C - sowie zum Fehlen einer Tatsachensubstanz BSG, Beschluss vom 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B -, jew. zit. nach juris m. w. N.) und hindert mithin eine Entscheidung auf der Grundlage der vom Senat durchgeführten Ermittlungen nicht.
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Dies ist rechtsmissbräuchlich (vgl. zum Fehlen konkreter Ablehnungsgründe und zur Geltendmachung inhaltlicher Einwendungen BSG, Beschluss vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C - sowie zum Fehlen einer Tatsachensubstanz BSG, Beschluss vom 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B -, jew. zit. nach juris m. w. N.) und hindert mithin eine Entscheidung auf der Grundlage der vom Senat durchgeführten Ermittlungen nicht.
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) ist in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - zit. nach juris), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, dem Unfallereignis, geführt hat (Unfallkausalität) und letzteres einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat.
  • SG Kassel, 30.07.2018 - S 9 AS 235/13
    Liegt danach eine Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits und nach Überzeugung des Gerichts auch eine Verschleppungsabsicht vor, so überwiegen angesichts der Dauer des Rechtsstreits das Interesse der Beklagten sowie das Allgemeininteresse an einer alsbaldigen Entscheidung ein allenfalls neben der Verzögerungsabsicht verfolgtes Interesse des Klägers an Akteneinsicht (vgl. LSG B.-W. vom 21.7.2011 - L 6 U 5762/07, zitiert nach juris).
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