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   LSG Bayern, 01.09.2009 - L 2 B 1015/08 U   

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https://dejure.org/2009,20480
LSG Bayern, 01.09.2009 - L 2 B 1015/08 U (https://dejure.org/2009,20480)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.09.2009 - L 2 B 1015/08 U (https://dejure.org/2009,20480)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. September 2009 - L 2 B 1015/08 U (https://dejure.org/2009,20480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen - kein Ablehnungsgrund: Mängel im Gutachten - mangelnde Qualifikation des Gutachters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ablehnung eines Unfallchirurgen als Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund von Mängeln des Gutachtens und der Qualifikation des Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 118; ZPO § 406 Abs. 2 S. 1; ZPO § 411 Abs. 1
    Ablehnung eines Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Befangenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Ablehnung wegen Gutachtenmängeln und ironischer Wortwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Keine Ablehnung wegen Gutachtenmängeln und ironischer Wortwahl! (IBR 2010, 365)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Bayern, 01.09.2009 - L 2 B 1015/08
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten mögen zwar ein Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04).
  • OLG München, 20.02.2007 - 1 W 885/07
    Auszug aus LSG Bayern, 01.09.2009 - L 2 B 1015/08
    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des SG an, das sich bereits mit diesen Vorwürfen auseinandergesetzt hat und zum Ergebnis gekommen ist, insoweit handle es sich um eine Reaktion auf heftige Angriffe der Klägerseite (OLG B-Stadt, Beschluss vom 20.02.2007 - 1 W 885/07).
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