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   LSG Bayern, 04.03.2008 - L 15 VG 8/07   

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https://dejure.org/2008,29241
LSG Bayern, 04.03.2008 - L 15 VG 8/07 (https://dejure.org/2008,29241)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.03.2008 - L 15 VG 8/07 (https://dejure.org/2008,29241)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. März 2008 - L 15 VG 8/07 (https://dejure.org/2008,29241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen der Herausnahme eines Kindes aus der elterlichen Wohnung durch das Jugendamt mithilfe der Polizei; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen nach dem OEG wegen eines durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 19.02.2004 - Ws 177/03
    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2008 - L 15 VG 8/07
    Zwischenzeitlich hat der Strafsenat des Oberlandesgerichts N. am 19.11.2003 - Ws 177/03 - die Anträge der Anzeigeerstatterin J. K. vom 04.03.2003 und vom 10.11.2003 auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren als unzulässig verworfen.
  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 15 VG 2/11

    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund

    Im vorliegenden Verfahren streben die Klägerinnen, Mutter und Tochter, die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens vor dem Bayerischen Landessozialgericht (Aktenzeichen L 15 VG 8/07) an, das auf Gewährung einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gerichtet war.

    Die dagegen eingelegte Berufung (Aktenzeichen L 15 VG 8/07) wies der Senat mit Urteil vom 04.03.2008 zurück.

    das Berufungsverfahren L 15 VG 8/07 wieder aufzunehmen und den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.01.2007 sowie des Bescheids vom 21.01.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 05.04.2004 zu verurteilen, ihnen Versorgung nach dem OEG zu gewähren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Akten des Beklagten, des Sozialgerichts und des Bayerischen Landessozialgerichts (auch L 15 VG 8/07, L 15 VG 14/08 C) verwiesen.

    Es verbleibt damit bei der Rechtskraft des Urteils vom 04.03.2008 - L 15 VG 8/07.

  • BSG, 07.07.2008 - B 9 VG 4/08 S
    L 15 VG 8/07 und.

    Die Anträge der Klägerinnen, ihnen für das Verfahren der Beschwerde gegen die Beschlüsse des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Juni 2008 (L 15 VG 8/07 und L 15 VG 14/08 C) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.

    Mit einem weiteren Beschluss vom 3.6.2008 (L 15 VG 8/07) hat das LSG den Antrag der Klägerinnen auf Berichtigung der Niederschrift vom 4.3.2008 abgelehnt.

  • BSG, 02.11.2011 - B 9 V 21/11 B
    Das LSG hat darauf hingewiesen, dass es damit bei der Rechtskraft seines Urteils vom 4.3.2008 - L 15 VG 8/07 - verbleibt.
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