Rechtsprechung
   LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - Nichtanwendbarkeit des verminderten Gebührenrahmens der Nr 3103 RVG-VV bei über Beratungshilfe abgerechneter Tätigkeit im Vorverfahren - Anrechnung der Beratungshilfegebühr - fiktive Terminsgebühr - Bemessung)

  • BAYERN | RECHT

    § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 14 Abs 1 RVG, Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG-VV, Nr 3102 RVG-VV, Nr 3103 RVG-VV, Nr 3106 S 2 Nr 2 RVG-VV
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr - Nichtanwendbarkeit des verminderten Gebührenrahmens der Nr 3103 RVG-VV bei über Beratungshilfe abgerechneter Tätigkeit im Vorverfahren - Anrechnung der Beratungshilfegebühr - fiktive Terminsgebühr - Bemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Die Höhe der fiktiven Terminsgebühr ist fiktiv zu ermitteln, so als hätte der Termin stattgefunden.

Verfahrensgang

  • SG Bayreuth, 09.12.2008 - S 10 SF 91/08
  • LSG Bayern, 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2011, 719



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Wird zitiert von ... (3)  

  • SG Würzburg, 27.06.2011 - S 2 SF 79/10  
    In Kenntnis der unterschiedlichen Rechtsprechung verschiedener Gerichte, so auch des Bayerischen Landessozialgerichts vom 04.03.2011 (L 15 SF 11/09 B), das die Anwendung des reduzierten Gebührenrahmens der Nr. 3103 VV RVG durch den Umstand ausschließt, dass die Beratungshilfe anzurechnen ist, hält die Kammer an der bisherigen Rechtsprechung fest.
  • SG Kassel, 29.05.2012 - S 10 SF 41/12  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bestimmung der

    Soweit teilweise vertreten wird (vgl. etwa BayLSG, Beschl. v. 04.03.2011 - L 15 SF 11/09 B, juris, Rn. 26 ff.; SG Stade, Beschl. v. 01.12.2011 - S 34 SF 39/11 E, juris, Rn. 13; v. Seltmann, in: M.´scher Online-Kommentar, RVG, Stand 15.02.2012, VV 3106 Rn. 8), dass eine hypothetische Betrachtung vorzunehmen ist, anhand derer zu ermitteln ist, wie lange ein Termin gedauert hätte, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • SG Bayreuth, 18.04.2011 - S 10 SF 107/10  
    Ein Anhaltspunkt, dass eine "vermutlich auf einem gesetzgeberischen Versehen beruhende doppelte Kürzung wegen Vorbefassung des Rechtsanwalts" (BayLSG, B v 4.3.2011, Az.: L 15 SF 11/09 B, S.6) besteht, ergibt sich auch nicht aus der historischen Auslegung.
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