Rechtsprechung
| LSG Bayern, 05.06.2012 - L 20 R 1089/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ist zu bejahen, wenn in naher Zukunft oder absehbarer Zeit die Wiederholung des beanstandeten Verwaltungsakts bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen u
- BAYERN | RECHT
§ 10 Abs 1 SGB 6, § 131 Abs 1 S 3 SGG
Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ist zu bejahen, wenn in naher Zukunft oder absehbarer Zeit die Wiederholung des beanstandeten Verwaltungsakts bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen zu besorgen ist. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 18.10.2010 - S 18 R 558/10
- LSG Bayern, 05.06.2012 - L 20 R 1089/10
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