Rechtsprechung
| LSG Bayern, 14.03.2012 - L 13 R 695/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Der Sozialleistungsträger hat nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder die Pflicht noch die Befugnis, über das Vorliegen der in § 54 Abs. 2, 3 SGB I genannten Pfändungsvoraussetzungen selbst zu entscheiden. Er hat also entspechend der Anordnung grundsätzlich zu zahle
- BAYERN | RECHT
§ 54 Abs 2 SGB 1, § 54 Abs 3 SGB 1, § 104 SGB 10, § 107 SGB 10, § 30 Abs 4 WoGG, § 836 Abs 2 ZPO
Der Sozialleistungsträger hat nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder die Pflicht noch die Befugnis, über das Vorliegen der in § 54 Abs. 2, 3 SGB I genannten Pfändungsvoraussetzungen selbst zu entscheiden. Er hat also entspechend der Anordnung grundsätzlich zu zahlen, es sei denn, die Forderung gegen ihn besteht nicht mehr, die Anordnung wird ausdrücklich aufgehoben oder die Pfändung ist nichtig. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG München, 03.03.2009 - S 30 R 5517/02
- LSG Bayern, 14.03.2012 - L 13 R 695/09
