Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SF 29/12   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    1. Ein Betreuer hat nur dann einen eigenen Entschädigungsanspruch als Beteiligter nach dem JVEG, wenn er im Aufgabenkreis der Betreuung tätig ist.2. Eine Begleitperson hat keinen eigenen Entschädigungsanspruch nach dem JVEG.

  • BAYERN | RECHT

    § 4 Abs 1 JVEG, § 7 Abs 1 S 2 JVEG




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Bayern, 16.08.2012 - L 15 SF 172/12  

    1. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 2. Bei einem erfolgreichen

    Mit am 24.07.2012 zugestelltem gerichtlichem Beschluss vom 17.07.2012, Az.: L 15 SF 29/12, wurde die Entschädigung des Betreuers auf 0,- EUR festgesetzt, da ihm kein eigener Anspruch zustehe.

    Dass er selbst keinen Anspruch habe, sei erst aus dem gerichtlichen Beschluss vom 17.07.2012, Az.: L 15 SF 29/12, deutlich geworden, nicht aber dem vorhergehenden Schreiben des Kostenbeamten zu entnehmen, in dem ihm eine Entschädigung für Fahrtkosten, nicht aber für Verdienstausfall zugesprochen worden sei.

    Irgendwelche betreuungsrechtlichen Besonderheiten stehen nicht im Raum, da der Betreuer die Antragstellerin gerade nicht in seiner Eigenschaft als Betreuer begleitet hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17.07.2012, Az.: L 15 SF 29/12).

  • SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 1 KO 4138/12  

    Sachverständiger Zeuge - Entschädigung - außergewöhnlich umfangreiche Leistung -

    Deshalb greift das Verbot der "reformatio in peius" bei einer gegenüber der von der Kostenbeamtin berechneten Entschädigung niedrigeren Festsetzung nicht ein (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1995, 169, 170; LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 2001, 402, 403; LSG Schleswig-Holstein vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 - Thür. LSG vom 03.11.2008 - L 6 SF 48/08 -, vom 08.09.2009 - L 6 SF 49/09 - und vom 26.03.2012 - L 6 SF 132/12 E -, ferner Bay. LSG vom 17.07.2012 - L 15 SF 29/12 - und vom 31.07.2012 - L 15 SF 229/10 - ).
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