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   LSG Bayern, 18.11.2010 - L 2 SF 179/10 B   

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https://dejure.org/2010,28860
LSG Bayern, 18.11.2010 - L 2 SF 179/10 B (https://dejure.org/2010,28860)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.11.2010 - L 2 SF 179/10 B (https://dejure.org/2010,28860)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. November 2010 - L 2 SF 179/10 B (https://dejure.org/2010,28860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - verspäteter Antrag - Tätigkeit des Sachverständigen für eine berufsgenossenschaftliche Unfallklinik in der Vergangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aus der berufsgenossenschaftlichen Tätigkeit eines Sachverständigen vor 12 Jahren kann keine diesbezgl. Voreingenommenheit hergeleitet werden; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 19.05.2010 - L 2 U 547/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit eines

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2010 - L 2 SF 179/10
    Zu Recht weist das Sozialgericht darauf hin, dass selbst die Zugehörigkeit des Sachverständigen zu einer von den Berufsgenossenschaften getragenen Organisation oder zu einer berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik oder einem berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz als Grund für eine Besorgnis der Befangenheit nicht ausreichen (vgl. z.B. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl., § 118 Rdnr. 12 k m.w.N.; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Mai 2010, Az.: L 2 U 547/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 2 R 184/11
    Selbst die Zugehörigkeit eines Sachverständigen zu einer von den Berufsgenossenschaften getragenen Organisation oder zu einer berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik oder einem berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz würde in einem Rechtsstreit gegen eine Berufsgenossenschaft als Grund für eine Besorgnis der Befangenheit nicht ausreichen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, B.v. 18.11.2010 - L 2 SF 179/10 B -).
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