Rechtsprechung
| LSG Bayern, 23.03.2006 - L 4 KR 279/04 |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 10.11.2004 - S 14 KR 38/04
- LSG Bayern, 23.03.2006 - L 4 KR 279/04
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 11/06 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer …
Dabei kann zu Letzterem dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen einer Lese- und Rechtsschreibschwierigkeit überhaupt Krankheitswert iS des § 27 Abs. 1 SGB V zukommt und gerade eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich macht (s dazu: "Richtlinien für die Behandlung" in der Leitlinie "Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten" der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin; zur Abgrenzung auch: Bayerisches LSG, Urteil vom 23. März 2006 - L 4 KR 279/04 - unter Hinweis auf die ältere Rechtsprechung des BSG, zB BSGE 48, 258 = SozR 2200 § 182 Nr. 47 und SozR, aaO, Nr. 48; VG Göttingen, Urteil vom 6. Februar 2007- 2 A 508/06 - zur Gewährung von Legasthenietherapie als Maßnahme der Jugendhilfe; kritisch zur Verneinung der Behandlungsbedürftigkeit Schulte-Körne/Remschmidt, DÄ 2003, A-396 ff). - OLG Saarbrücken, 16.01.2008 - 5 U 287/07 Ungeachtet des Umstandes, dass auch nach dieser Bestimmung die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung von dem Vorliegen einer Krankheit abhängig ist - § 35 a SGB VIII gewährt Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 23.3.2006, L 4 KR 279/04), können angesichts der bestehenden Strukturunterschiede zwischen dem System der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung Wertungen in dem einen Bereich nicht ohne weiteres auf den anderen übertragen werden.
- FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 159/07
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Störung …
Mit Urteil vom 26. Juni 1992 III R 8/91 (BStBl II 1993, 278) hat der BFH ausgeführt, dass Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für die Behandlung seines Kindes, dessen Lese- und Rechtschreibfähigkeit beeinträchtigt sei, als Krankheitskosten gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden könnten, wenn die LRS im konkreten Fall eine Krankheit darstelle und die Aufwendungen zum Zwecke ihrer Heilung oder Linderung getätigt worden seien (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 15. August 2005 V R 71/03, BStBl II 2006, 143, zu II. 1. c; insbesondere zur Frage, inwieweit es sich bei der LRS um eine Krankheit handelt: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. März 2006 L 4 KR 279/04, Das Jugendamt [JAmt] 2006, 314).
- LSG Bayern, 25.04.2006 - L 5 KR 3/06 Denn der Leistungsumfang des für die Beklagten gültigen Rechtes der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es das SGB V kodifiziert hat, wird durch die Normen des SGB IX nicht erweitert (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R; Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 23.03.2006 - L 4 KR 279/04).
- FG Hessen, 06.08.2009 - 12 K 1536/05
Kein Abzug einer LRS-Therapie trotz nachträglichem Attest - Keine …
27 Der Streitfall bietet auch keine Veranlassung, auf die vom BFH - soweit ersichtlich - noch nicht entschiedene Frage einzugehen, ob es ausreicht, wenn ein Amtsarzt nach der Behandlung bescheinigt, dass es sich bei dem Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine von Anfang an krankhafte LRS handelt (vgl. dazu die umfassenden Ausführungen im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23.3.2006 L 4 KR 279/04, Das Jugendamt - JAmt - 2006, 314) und die durchgeführten Maßnahmen daher medizinisch notwendig waren (…vgl. zu diesem Aspekt von Bornhaupt, Anmerkung zum BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1286, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2005, 847). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - L 1 KR 605/10
Krankenversicherung
Hinsichtlich der Therapiekosten unterstellt der Senat zu Gunsten der Kläger, dass es sich bei der Tomatis-Therapie um Krankenbehandlung handelt, obwohl nach dem Sachvortrag der Kläger nichts darauf hindeutet, dass die therapeutischen Leistungen durch einen Arzt erbracht oder verordnet wurden (vgl. z.B. Bayerisches LSG, Urteil vom 23.03.2006, L 4 KR 279/04: Lese- und Rechtsschreibschwäche keine Krankheit bei nicht erforderlicher ärztlicher Behandlung; zur Abgrenzung vgl. BSG…, Urteil vom 03.09.2003, B 1 KR 34/01 R, Rn. 15, SozR 4-2500 § 18 Nr. 1).
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