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LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 B 8/01 RJ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 13.12.2000 - S 8 RJ 204/98
- LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 B 8/01 RJ
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.12.1992 - 9a RV 6/92
Sachverständige - Eignung - Beweiswürdigung - Arzt - Sachverständigen-Gutachten
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 B 8/01
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 11.12.1992, Az. 9 A Rv 6/92 überzeugend ausgeführt, wann ein im Öffentlichen Dienst tätiger Arzt als Sachverständiger im Gerichtsverfahren auch von einem objektiv vernünftigen Prozessbeteiligten als befangen angesehen werden kann. - LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.1985 - L 3 Sb 96/85
Arzt; Verwaltungsverfahren; Gutachten; Versicherungsträger; Befangenheit; …
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 B 8/01
Zu Recht hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 18.11.1985, Az. L 3 Sb 96/85 (Breithaupt 1986 S.638 ff.), ausgeführt, dass die von den Versicherungsträgern im Verwaltungsverfahren eingeholten, von den Gerichten im Wege des Urkundenbeweises zu verwertenden Gutachten keine Privatgutachten sind, da auch die Sozialversicherungsträger wie die Gerichte den öffentlich-rechtlichen Auftrag haben, die Durchsetzung der Rechte der Bürger in einem rechtstaatlich geordneten Verfahren zu gewährleisten.
- LSG Thüringen, 09.09.2008 - L 1 B 187/08
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit nach § 406 Abs. 1 S. 1 …
Welchem Gutachten dann zu folgen ist, hat das Gericht unter Würdigung der von den Sachverständigen ins Feld geführten Argumente und der Überzeugungskraft ihrer Stellungnahmen zu entscheiden (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Juli 2001, Az.: L 2 B 8/01 RJ, juris-dok.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - L 2 B 10/02
Kostenerstattung der Beteiligten nach billigem Ermessen des Gerichts; …
Danach kann ausnahmsweise auch eine im Zeitpunkt der Erledigung nicht begründete Klage dann zu einer Kostenerstattungspflicht des beklagten Sozialleistungsträges führen, wenn und soweit dieser zur Durchführung des Klageverfahrens aus anderen Gründen veranlasst hat (Landessozialgericht Nordrhein Westfalen (LSG NRW) Beschlüsse vom 22.02.2002, Aktenzeichen (Az) L 2 B 8/01 U; vom 21.03.2001, Az L 2 B 24/00 KN-U; vom 15.09.1999, Az L 6 B 24/99 SB; vom 21.12.1998, Az L 6 B 14/98 SB, und vom 12.09.1994, Az L 6 S 9/94, jeweils mwN).