Rechtsprechung
| LSG Bayern, 25.10.2011 - L 3 U 52/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Arbeitspause - Freizeitvergnügen - Busfahrer - Besuch eines Fußballspiels für ca 1 ½ Stunden - Wegeunfall - Rückweg zum Bus - Unfall im unversicherten Bereich bzw inne
- BAYERN | RECHT
§ 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Arbeitspause - Freizeitvergnügen - Busfahrer - Besuch eines Fußballspiels für ca 1 ½ Stunden - Wegeunfall - Rückweg zum Bus - Unfall im unversicherten Bereich bzw innerhalb der Fußballarena | Verunfallt ein Busfahrer während einer reisebedingten Pause, ist er nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn auch die unfallbringende Tätigkeit in dieser Pause in einem inneren Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Busfahrer steht. Der Besuch eines Fußballspiels als Zuschauer (hier: Unfall in der Allianz Arena) ist jedoch dem privaten, nicht versicherten Bereich zuzurechnen. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Busfahrer während einer reisebedingten Pause
Kurzfassungen/Presse (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de (Pressemitteilung)
Sturz im Fußballstadion - Zum Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während seiner Pause
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherung, gesetzliche - Unfall während privat gestalteter Pause
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Arbeitsunfall, wenn Busfahrer sich während einer reisebedingten Pause beim Zuschauen eines Fußballspiels verletzt
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 16.12.2010 - S 7 U 306/09
- LSG Bayern, 25.10.2011 - L 3 U 52/11
