Rechtsprechung
| LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Die Beratungspflicht nach § 14 SGB I dient einer ordnungsgemäßen Beratung der Versicherten, verlangt aber nicht, die Versicherten vor jeder nur denkbaren später möglicherweise eintretenden nachteiligen Auswirkung ihrer Entscheidung zu bewahren.
- BAYERN | RECHT
Art 2 § 17a AnVNG, § 14 SGB 1, § 303 SGB 6, § 46 SGB 6
Die Beratungspflicht nach § 14 SGB I dient einer ordnungsgemäßen Beratung der Versicherten, verlangt aber nicht, die Versicherten vor jeder nur denkbaren später möglicherweise eintretenden nachteiligen Auswirkung ihrer Entscheidung zu bewahren. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 29.02.2008 - S 17 R 4137/07
- LSG Bayern, 27.10.2010 - L 19 R 274/08
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