Rechtsprechung
   LSG Bayern, 28.06.2011 - L 5 R 880/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfungsbescheide dürfen nicht nur Status feststellen

  • BAYERN | RECHT

    § 28p SGB 4, § 31 SGB 10, § 33 SGB 10
    Betriebsprüfungsbescheide dürfen nicht nur Status feststellen | Reine Statusbescheide zur Versicherungspflicht sind im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht zulässig.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

  • SG Würzburg, 15.10.2010 - S 4 R 715/10
  • LSG Bayern, 28.06.2011 - L 5 R 880/10



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Bayern, 13.08.2012 - L 5 R 595/12  

    1. Bedingter Vorsatz verhindert Exkulpierung wegen unverschuldeter Unkenntnis der

    Dabei ist eine Gesamtabwägung der Umstände vorzunehmen, unter denen die jeweilige Tätigkeit ausgeübt worden ist (st. Rechtsprechung, vgl. Bayer. LSG Urteil vom 28.06.2011 - L 5 R 880/10; BSG Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R).
  • LSG Bayern, 09.05.2012 - L 5 R 23/12  

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Eine selbstständige Tätigkeit ist dagegen anzunehmen, wenn sie durch ein eigenes Unternehmerrisiko, eine eigene Unternehmenschance, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitzeit geprägt ist (st. Rechtsprechung, vgl. Bayer. Landesssozialgericht Urteil vom 28.06.2011 - L 5 R 880/10; BSG Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R).
  • LSG Bayern, 02.10.2012 - L 5 R 781/12  

    1. Betriebsprüfung: Masseure in "Freier Mitarbeit" als nur dem Scheine nach

    Insoweit ist eine Gesamtabwägung aller relevanter Umstände vorzunehmen, unter denen die jeweilige Tätigkeit ausgeübt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R; Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 28.06.2011 - L 5 R 880/10).
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  • LSG Bayern, 05.10.2012 - L 5 R 781/12  
    Insoweit ist eine Gesamtabwägung aller relevanter Umstände vorzunehmen, unter denen die jeweilige Tätigkeit ausgeübt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R; Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 28.06.2011 - L 5 R 880/10).
  • LSG Bayern, 26.06.2012 - L 5 KR 434/11  

    Synchronsprecher stehen bei Film- und Fernsehproduktionen typischerweise nicht in

    Dabei ist eine Gesamtabwägung der Umstände vorzunehmen, unter denen die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird (st. Rechtsprechung vgl. BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R; Senat Urteil vom 28.06.2011 - L 5 R 880/10).
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