Rechtsprechung
| LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 961/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Die Behörde kann in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem Untersuchungstermin nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III den Betroffenen darauf hinweisen, dass eine schlichte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses nicht als ausreichende Entschuldigu
- BAYERN | RECHT
§ 32 SGB 2, § 59 SGB 2
Die Behörde kann in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem Untersuchungstermin nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III den Betroffenen darauf hinweisen, dass eine schlichte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses nicht als ausreichende Entschuldigung angesehen wird.
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SGB II § 32; SGB II § 59
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionen bei Meldeversäumnissen; Zulässigkeit der Forderung einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit im Falle eines Terminversäumnisses
Verfahrensgang
- SG München, 21.11.2011 - S 52 AS 1725/11
- LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 961/11
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 29.03.2012 - L 7 AS 967/11
Die Behörde kann in geeigneten Fällen anlässlich einer Einladung zu einem …
Der Kläger nahm an der Untersuchung nicht teil und erhob gegen diesen Hinweis Klage und Berufung (vgl. BayLSG, Urteil vom 29.03.2012, L 7 AS 961/11).Im Parallelverfahren, der Klage S 52 AS 1725/11 (Berufung L 7 AS 961/11), erklärte der Beklagte mit Schreiben vom 06.09.2011, dass er an der Anforderung eines besonderen Attests für den Fall der Nichtteilnahme an einem Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht festhalte.
