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   LSG Bayern, 31.07.2007 - L 5 KR 322/06   

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  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Behandlung der Multiplen Sklerose vom schubförmig remittierenden Verlauf mit Immunglobulinen ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Verfahrensgang

  • SG München, 29.09.2006 - S 44 KR 1325/04
  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 5 KR 322/06



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08  
    Hierin unterscheidet sich der Fall der Klägerin von dem, der der o.g. Entscheidung des BSG zu Grunde gelegen war, in welchen trotz einer bestehenden MS in sekundär-progredienter Verlaufsform eine solche Situation nicht anzunehmen war (BSG, a.a.O. unter Verweis auf BSG-Urteil vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R) sowie von dem Sachverhalt der Entscheidung des LSG Essen, auf welche sich die Antragsgegnerin bezogen hatte (LSG Essen Beschluss vom 21.08.2008 - L 16 B 59/08 KR ER) sowie dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 31.07.2007 (L 5 KR 322/06) zu Grunde gelegen hatte.

    Für die Indikation schubförmige MS ist aber die IVIG nicht zugelassen (Urteil des Senats vom 31.07.2007 - L 5 KR 322/06, vgl. Prüfauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses 03.02.2006 - Sitzung vom 20.12.2005 - an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

  • LSG Bayern, 13.12.2007 - L 4 KR 150/06  
    Die Lebenserwartung der Patienten mit Multipler Sklerose hat sich in den letzten Jahrzehnten ständig verbessert (so Suchenwirth u.a., Neurologische Begutachtung, 3. Auflage 2000, S.358 oder Schmidt, Multiple Sklerose, 2. Auflage, Jena 1992, S.60 oder Aufsatz "Was ist Multiple Sklerose?", Internet unter http://www.myelin.de/beschreibungen/was ist multiple sklerose mit dem Hinweis, dass sich in der Regel ab einem bestimmten Punkt die Multiple Sklerose nicht weiter verschlimmere (in diesem Sinne auch 5. Senat BayLSG vom 31.07.2007 L 5 KR 322/06).
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