Rechtsprechung
| LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09 NZB |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
(Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - gesetzliche Zulassung der Berufung - wiederkehrende Geldleistungen für mehr als ein Jahr - Beitragsbescheide bzgl verschiedener Jahre - Abhandlung in einem Widerspruchsbescheid - streitige Versicherungspflicht - keine Fortfü
- BAYERN | RECHT
§ 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 2 SGG, § 145 Abs 1 SGG, § 145 Abs 5 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - gesetzliche Zulassung der Berufung - wiederkehrende Geldleistungen für mehr als ein Jahr - Beitragsbescheide bzgl verschiedener Jahre - Abhandlung in einem Widerspruchsbescheid - streitige Versicherungspflicht - keine Fortführung als Berufungsverfahren gem § 145 Abs 5 S 1 SGG - keine Umdeutung des Rechtsmittels - unrichtige Rechtsmittelbelehrung | Werden Beitragsbescheide mehrerer Jahre in einem Widerspruchsbescheid abgehandelt, betrifft die gegen diesen Widerspruchsbescheid gerichtete Klage wiederkehrende Geldleistungen für mehr als ein Jahr (vgl. LSG Saarland Urteil vom 22.6.2005 - L 2 U 97/01). - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr bei einem Beitragsbescheid über mehrere Jahre
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 04.03.2009 - S 8 U 5015/03
- LSG Bayern, 31.08.2009 - L 18 U 248/09 NZB
- LSG Bayern, 13.09.2012 - L 18 U 43/10
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 13.09.2012 - L 18 U 43/10
Zur Beitragspflicht landwirtschaftlicher Unternehmen
Die Klägerin hat nach Durchführung eines Beschwerdeverfahrens (L 18 U 248/09 NZB) hiergegen Berufung eingelegt.
