Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 5 AS 397/10 B PKH   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2011, 600 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12  

    § 12 SGB 2, § 7 Abs 3a SGB 2, § 86b Abs 2 SGG

    Nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 ZPO ist dem PKH-Antrag eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2011 - L 5 AS 397/10 B PKH - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.06.2011 - L 3 AS 1052/11  

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit -

    Unabhängig davon, ob für die Beurteilung der Erfolgsaussicht auf den Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdeverfahrens (Leitherer, a.a.O., § 73 a, Rn. 7d) oder auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfebewilligungsgesuchs (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2011 -L 5 AS 397/10 B PKH- m.w.N. veröffentlicht in juris) abzustellen ist, ob mithin der zwischenzeitliche Erlass des Bescheides vom 26.03.2011, der den Antragsteller klaglos gestellt hat und -in Ermangelung eines Rechtsschutzbedürfnisses- zur Unzulässigkeit der Klage geführt hat, bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten Einfluss gewinnt, ist die beantragte PKH bereits deshalb zu versagen, weil die vom Kläger betriebene Rechtsverfolgung mutwillig erscheint.
  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 11 AS 634/11  

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 ZPO ist dem PKH-Antrag eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2011 - L 5 AS 397/10 B PKH - juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht