Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 15 SO 267/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Fortbestand der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers bei Leistungen in Form betreuten Wohnens wegen Pflegebedürftigkeit

Verfahrensgang

  • SG Neuruppin, 17.07.2008 - S 14 SO 20/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 15 SO 267/08



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 8 SO 24/09  
    Der Senat schließt sich nicht der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung an, dass die Regelungen in den §§ 61 ff. SGB XII die Hilfe zur Pflege abschließend regeln und - entsprechend § 43 SGB XI - die Pflege in vollstationären Einrichtungen nur in Betracht kommt, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich ist, oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Oktober 2009 - L 15 SO 267/08 - juris).

    § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII regelt die Fortdauer einer vor In-Kraft-Treten des SGB XII begründeten Zuständigkeit nur für ambulante betreute Wohnformen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Oktober 2009 - L 15 SO 267/08 - juris).

  • SG Detmold, 24.06.2010 - S 6 AY 70/09  

    Sozialhilfe

    Allerdings wird dann, wenn es zur Rücknahme kommt, faktisch die Bestandskraft durchbrochen (vgl. Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 08.10.2009 L 15 SO 267/08 Rdnr. 40).
  • SG Detmold, 24.06.2010 - S 6 AY 68/09  

    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

    Allerdings wird dann, wenn es zur Rücknahme kommt, faktisch die Bestandskraft durchbrochen (vgl. Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 08.10.2009 L 15 SO 267/08 Rdnr. 40).
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  • SG Lüneburg, 07.01.2010 - S 22 SO 99/08  
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertritt mit Urteil vom 08. Oktober 2009 - L 15 SO 267/08 - die Auffassung, dass in den Wohngelegenheiten Teilhabeleistungen zum Leben in der Gemeinschaft erbracht werden müssten und lässt offen, ob der Maßnahmeträger auch Vermieter sein müsse.
  • SG Lüneburg, 18.01.2010 - S 22 SO 99/08  
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertritt mit Urteil vom 08. Oktober 2009 - L 15 SO 267/08 - die Auffassung, dass in den Wohngelegenheiten Teilhabeleistungen zum Leben in der Gemeinschaft erbracht werden müssten und lässt offen, ob der Maßnahmeträger auch Vermieter sein müsse.
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