Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 1 KR 491/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 229 Abs 1 SGB 5
    Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der Krankenversicherung - Versicherungsleistungen einer über das Versorgungswerk der Presse abgeschlossenen Lebensversicherung; Gesetzliche Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der Krankenversicherung - Versicherungsleistungen einer über das Versorgungswerk der Presse abgeschlossenen Lebensversicherung

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Verfahrensgang

  • SG Berlin, 14.11.2008 - S 28 KR 2921/06
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - L 1 KR 491/08



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 4986/08  

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahme -

    Diese Struktur des versicherbaren Personenkreises spricht deshalb für einen branchenbezogenen, nicht aber berufsbezogenen Zugang, wie der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.2.2008 (S 12 KR 1688/05) geltend gemacht hat (so auch SG München, Urteil vom 11.3.2009 - S 44 KR 641/08- im Anschluss an das Urteil des SG Stuttgart vom 20.2.2008 - LSG Berlin Brandenburg, Urteile vom 10.6.2009 - L 1 KR 491/08 - und vom 30.10.2009 - L 1 KR 131/09 -, juris, offen gelassen: LSG Hamburg, Urteil vom 14.01.2009 - L 1 KR 38/07 -, juris; a.A. SG Itzehoe, Urteil vom 5.9.2007 - S 1 KR 74/05 -).

    Soweit in der Rechtsprechung die Trägerschaft des Versorgungswerks der P. für betriebliche Altersvorsorge abgelehnt wird mit der Begründung, der versicherte Personenkreis gehe über die Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebes oder mehrerer verbundener Betriebe hinaus, und das Versorgungswerk der P. sei auch zur Versicherung von Selbständigen und anderen Personen nach Zustimmung durch den Verwaltungsrat bestimmt (LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009 - L 1 KR 131/09 - und Urteil vom 10.6.2009 - L 1 KR 491/08 -, juris), so dass es an dem mit dem Begriff der betrieblichen Altersversorgung beschriebenen Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis des Versicherten fehle, greift diese Argumentation zu kurz.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - L 1 KR 75/11  

    Versorgungsbezüge - freiwillige Beiträge - Versorgungsanstalt der deutschen

    Für eine solche Rente könne nichts anderes gelten als für eine betriebliche Altersversorgung nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (Bezugnahme hierzu auf das Urteil des hiesigen Senats vom 10.06.2009 - L 1 KR 491/08 -).
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