Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 430/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 24 SGB 4, § 25 SGB 4
Säumniszuschläge - Verjährung - Verwirkung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 31.03.2010 - S 31 R 5257/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 430/10
Wird zitiert von ... (2)
- SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 R 2799/10
Rentenversicherung
Dann wird die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt, weil die Verwaltungsabläufe nicht so organisiert werden, dass die Zahl verspäteter oder gar versäumter Beitragsnachentrichtungen durch Kontrolle möglichst gering gehalten, sondern auf die ordnungsgemäße Bearbeitung vertraut wird (so ausdrücklich: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011 ? L 33 R 430/10; s.a. LSG Hamburg, Urteil vom 16.03.2011 ? L 2 R 140/09 und Urteil vom 20.04.2011 ? L 2 R 33/10 ? jeweils darauf abstellend, dass sich der Dienstherr nicht unter Hinweis auf Behördengrenzen auf Unkenntnis berufen und sich so gleichsam der Verantwortung für die Organisations- und Kommunikationsdefizite entziehen kann). - SG Düsseldorf, 25.10.2012 - S 27 (6) R 154/08
Rentenversicherung
Dann wird die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt, weil die Verwaltungsabläufe nicht so organisiert werden, dass die Zahl verspäteter oder gar versäumter Beitragsnachentrichtungen durch Kontrolle möglichst gering gehalten, sondern auf die ordnungsgemäße Bearbeitung vertraut wird (so ausdrücklich: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.08.2011 ? L 33 R 430/10; s.a. LSG Hamburg, Urteil vom 16.03.2011 ? L 2 R 140/09 und Urteil vom 20.04.2011 ? L 2 R 33/10 ? jeweils darauf abstellend, dass sich der Dienstherr nicht unter Hinweis auf Behördengrenzen auf Unkenntnis berufen und sich so gleichsam der Verantwortung für die Organisations- und Kommunikationsdefizite entziehen kann).
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