Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - L 27 P 84/10 B   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 14.10.2010 - S 86 P 199/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - L 27 P 84/10 B



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - L 13 SB 163/11  

    Ordnungsgeld - Zeuge - Kosten

    Die gemäß §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige Beschwerde, die angesichts dessen, dass das einen Ordnungsgeldbeschluss betreffende Beschwerdeverfahren nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist, keinen Beschwerdegegner kennt (vgl. auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2011 - L 27 P 84/10 B -), ist zum Teil begründet.

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197 a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 154 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. zur Notwendigkeit einer Kostenentscheidung den Beschluss des Senats vom 19. März 2011 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht