Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 4/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 1 AEntG, § 22 SGB 4, § 28d SGB 4, § 28p SGB 4, § 5 TVG
    Betriebsprüfung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Entstehungsprinzip; Tarifvertrag; Allgemeinverbindlicherklärung; Mindestlohn; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe; Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast des Arbeitgebers bei der Prüfung der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Anwendungsbereich eines Tarifvertrags

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebsinhaber muss Ausnahme von Erstreckung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags auf bestimmte Arbeitnehmer beweisen

Verfahrensgang

  • SG Cottbus, 16.06.2005 - S 11 RJ 921/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 4/08



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Wird zitiert von ...  

  • SG Berlin, 26.01.2012 - S 89 KR 46/12  

    Beitrags- und Versicherungsrecht - keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die genannten Vorschriften zum Entstehen und zur Fälligkeit von Beitragsforderungen lassen keine Unterscheidung danach zu, ob der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zahlt und ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder es noch verlangen könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2010, Az.: L 9 KR 4/08).
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