Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2009 - L 9 KR 80/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2012 - L 19 AS 1450/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Es ist zwar ist in der zivilrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei den Meldepflichten eines Arbeitgebers nach §§ 198 SGB V, 28a SGB IV gegenüber der Einzugsstellen um Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Krankenversicherungsträgers handelt (vgl. BGH Urteil vom 18.05.1976 - VI ZR 24/73 - LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 27.08.2009 - L 9 KR 80/06 - m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 18 Ta 2/11  

    Verweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht - Anspruch auf Korrekturmeldung

    Je nach ihrem Inhalt oder Zweckbestimmung stellen sie auch ein Schutzgesetz zugunsten der Versicherungsträger (nicht zugunsten der Versicherten!) dar im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (Sehnert in Hauck/Haines § 28 a SGB IV Rn. 4; LSG Berlin-Brandenburg 27. August 2009 - L 9 KR 80/06 - juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht