Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, L 10 B 201/07 AS PKH   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Bewilligung von PKH, wenn Auflösung der Bedarfsgemeinschaft nicht glaubhaft gemacht wird

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 31.01.2007 - S 117 AS 339/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS ER, L 10 B 201/07 AS PKH



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Die uneingeschränkte Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft um volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeigt ferner, dass es auf einen gesondert festzustellenden "Einstandswillen" im Verhältnis der Eltern zum Kind nicht ankommen soll (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Februar 2007 - L 10 B 195/07 AS ER - juris RdNr 16 und vom 8. März 2007 - L 10 B 254/07 AS PKH - juris RdNr 7); soweit die Eltern keine (gesteigerten) unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen mehr treffen, wird ein solcher Einstandswille nicht (mehr) ohne Weiteres unterstellt werden können.
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 174 AS 18450/10  

    Arbeitslosengeld II - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

    Allein durch den Abschluss eines Untermietvertrages tritt keine Veränderung der Verhältnisse in dem Sinne ein, dass aus einem Haushalt zwei werden [vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007, L 10 B 195/07 AS ER].

    Allein durch den Vertrag tritt keine Veränderung der Verhältnisse in dem Sinne ein, dass aus einem Haushalt zwei werden [vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007, L 10 B 195/07 AS ER].

  • LSG Sachsen, 25.03.2008 - L 2 B 51/08 AS-ER  

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsgrund für

    Mögliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II (Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) seien jedoch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu klären (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - L 10 B 195/07 AS-ER - SG Leipzig, Beschluss vom 30.04.2007 - S 19 AS 2000/06 ER - vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b Rdnr. 13).
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