Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 106 SGB 5, § 54 SGG, § 114 VwGO
Wirtschftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte Einzelfallprüfung; Ermessen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung unzulässiger Arzneimittelverordnungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines Regresses
Verfahrensgang
- SG Berlin, 31.05.2006 - S 79 KA 270/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 131/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
Wird zitiert von ... (4)
- SG Berlin, 15.12.2010 - S 71 KA 382/10 Grundsätzlich ist im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 SGB V Ermessen hinsichtlich der Höhe des Regresses auszuüben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, Az. L 7 KA 131/06, veröffentlicht in Juris - mit weiteren Nachweisen).
Denn die besondere aus seiner Zusammensetzung herrührende Fachkunde dieses Gremiums, die die Einräumung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraums rechtfertigt, käme in einem solchen Fall nicht zum Tragen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).
- SG Berlin, 15.12.2010 - S 71 KA 383/10
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit einer Regressfestsetzung im Rahmen …
Grundsätzlich ist im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 SGB V Ermessen hinsichtlich der Höhe des Regresses auszuüben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, Az. L 7 KA 131/06, veröffentlicht in Juris - mit weiteren Nachweisen).Denn die besondere aus seiner Zusammensetzung herrührende Fachkunde dieses Gremiums, die die Einräumung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraums rechtfertigt, käme in einem solchen Fall nicht zum Tragen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).
- SG Berlin, 15.12.2010 - S 71 KA 381/10 Grundsätzlich ist im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen gemäß § 106 SGB V Ermessen hinsichtlich der Höhe des Regresses auszuüben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, Az. L 7 KA 131/06, veröffentlicht in Juris - mit weiteren Nachweisen).
Denn die besondere aus seiner Zusammensetzung herrührende Fachkunde dieses Gremiums, die die Einräumung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraums rechtfertigt, käme in einem solchen Fall nicht zum Tragen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2009 - L 7 KA 119/07
Wirtschaftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; eingeschränkte …
Mit Beschluss vom 31. Juli 2007 hat der Senat das Verfahren vom ursprünglich auch die Patientin C P betreffenden Rechtsstreit L 7 KA 131/06 abgetrennt und unter dem hiesigen Aktenzeichen fortgeführt.
Sie betreiben juristische Internetseiten?