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   LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09   

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https://dejure.org/2011,22757
LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09 (https://dejure.org/2011,22757)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2011 - L 4 KA 1/09 (https://dejure.org/2011,22757)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - L 4 KA 1/09 (https://dejure.org/2011,22757)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 2/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Auflage - Entfernung der Wohnung von

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09
    Insoweit sind nämlich einerseits objektive Umstände zu ermitteln, wie die tatsächliche Entfernung in Kilometern und die für den Weg benötigte Zeit, und anderseits ist eine rechtsgebundene Abwägung zwischen den Belangen der Versicherten (gute Erreichbarkeit ihres Arztes) und dem Interesse des Arztes an einer möglichst geringen Einschränkung seiner Freiheit der Wohnungswahl vorzunehmen (BSG, Urteil vom 5. November 2003, B 6 KA 2/03 R, juris).

    Eine gewisse Bedeutung kann insoweit schließlich auch dem Umstand zukommen, ob ein Arzt in einer Einzelpraxis oder in einer größeren Gemeinschaftspraxis tätig ist, soweit in einer solchen Gemeinschaftspraxis sichergestellt ist, dass zu den angekündigten Sprechstundenzeiten immer ein Arzt oder mehrere Ärzte in der Praxis den Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 5. November 2003, B 6 KA 2/03 R = SozR 4-5520 § 24 Nr. 1).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/09 R

    Vertrags (zahn) ärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09
    Eine Verbesserung ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine "Bedarfslücke" besteht, die zwar nicht unbedingt geschlossen werden muss, die aber nachhaltig eine durch Angebot oder Erreichbarkeit veränderte und im Sinne der vertragsärztlichen Versorgung verbesserte Versorgungssituation im Sinne einer "qualifizierten Versorgungsverbesserung" bedeutet (näher BSG, Urteil vom 9. Februar 2011, B 6 KA 49/09 R, juris Rndr.
  • SG Dortmund, 07.03.2003 - S 26 KA 15/02

    Rechtmäßigkeit einer Auflage zur Verlegung des Wohnsitzes in dem Bereich des

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09
    Bei Patienten mit seelischen Krankheiten erscheint es jedoch geboten, dass der vertraute Therapeut mit Kenntnis der Krankengeschichte in einer akuten Krisensituation erreichbar ist und in angemessener Zeit auch für ein persönliches Gespräch und ggf. Anregung weitergehender Maßnahmen wie einer freiwilligen stationären Behandlung zur Verfügung steht (so zutreffend SG Dortmund, Urteil vom 7. März 2003, S 26 KA 15/02, GesR 2003, 178).
  • LSG Hessen, 29.11.2007 - L 4 KA 56/07

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 1/09
    Eine Entfernung von 45 Minuten zwischen dem Praxissitz und dem "weiteren Ort" hat der Senat bei einem Zahnarzt daher nicht beanstandet (Beschluss vom 29. November 2007, L 4 KA 56/07 ER) und hierbei auch den Gesichtspunkt erwähnt, dass der Gesetzgeber mit der Zulassung von Zweigpraxen denknotwendig Wegezeiten zum Erreichen des Praxishauptsitzes in Kauf nimmt.
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 160/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Beeinträchtigung der

    Auch wenn es sich nach Angaben des Klägers bei seiner Tätigkeit um nicht operative Tätigkeiten handelt und von daher die für Belegärzte geltenden Fahrzeiten nicht ohne weiteres auf die Versorgungsstruktur zwischen Vertragsarztsitz und Zweigpraxis angewandt werden können, so ist die Tätigkeit jedenfalls unter Berücksichtigung des Fachgebiets als "notfallträchtiger" anzusehen als die eines Psychotherapeuten, die nur in seltenen Fällen an der Akutversorgung teilnehmen und bei denen in diesem Sinn Notfälle auszuschließen sind (vgl. zu letzterem SG Marburg, Urt. v. 01.12.2008 - S 12 KA 13/08 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 1/09 -).
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