Rechtsprechung
   LSG Hessen, 16.12.2003 - L 7 KA 536/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 SGB 10, § 72 Abs 2 SGB 5, § 76 Abs 3 S 1 SGB 5, § 81 Abs 1 S 3 Nr 5 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5
    Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM-Ä) - Honorarverteilungsmaßstab (HVM) - abstrakte Normenkontrolle - Popularklage - keine rückwirkende Änderung von Vorschriften beim HVM - Ermächtigungsgrundlage für EBM-Ä und HVM - gleichmäßige Honorierung - Angemessenheit der Vergütung - Honorarkontingent - überweisungsgebundene Leistung - EBM-Wippe - Honorarverteilungsgerechtigkeit - erweiterte Honorarverteilung - Verwaltungskosten

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • LSG Hessen, 21.01.2003 - L 7 KA 537/02  

    Honorarstreit - Härtefall - Verbindung oder Aussetzung von Verfahren

    In einem weiteren vor dem erkennenden Senat anhängigen Verfahren (L 7 KA 536/02), dessen Verbindung die Klägerin begehrt, geht es um die Höhe des vertragsärztlichen Honorars der Klägerin ebenfalls für die Quartale III/97 und IV/97 sowie für das Quartal II/98. Die Klägerin hat dort die Auffassung vertreten, dass ihr als angemessenes Honorar für die erbrachten Leistungen neben der Deckung der Praxiskosten ein Arztlohn in Höhe von DM 45.000 zustehe.

    Sollte das Verfahren L 7 KA 536/02 für die Klägerin zu dem begehrten höheren Honorar führen, könnte es geschehen (je nach der Höhe des sich dann ergebenden Honorars), dass die Klägerin im Sinne der Härtefallregelung keinen niedrigeren Fallwert gegenüber den Vorjahresquartalen mehr hat.

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