Rechtsprechung
| LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 86a SGG, § 86b SGG, § 28p SGB 4, § 10 AÜG, § 45 SGB 10
Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen Beitragsbescheides erforderlich - Unerheblichkeit der nicht vergangenheitsbezogenen Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP - rückwirkender Anwendung steht Vertrauensschutz nicht entgegen - keine Verwirkung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der Entscheidung des BAG über die Tariffähigkeit der CZGP
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauarbeitsrecht - Leiharbeitsfirmen müssen Sozialbeiträge nachzahlen
Kurzfassungen/Presse (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de (Pressemitteilung)
Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen
- cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)
CGZP: Landessozialgerichte entscheiden zu Nachforderungen der DRV
- hessen.de (Kurzinformation)
Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen // Gerichte lehnen aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab
- lto.de (Kurzinformation)
Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge zahlen
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 27.02.2012 - S 13 KR 26/12
- LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER
Wird zitiert von ... (9)
- SG Duisburg, 14.06.2012 - S 10 R 547/12
Rentenversicherung
Bemessungsgrundlage für den Beitragsanspruch ist nicht das vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte, sondern das von ihm geschuldete Arbeitsentgelt, unabhängig von seiner arbeitsrechtlichen Durchsetzbarkeit oder tatsächlichen Durchsetzung (Hessisches LSG vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER).Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen und ihm "Entlasung" zu erteilen (BSG, Urteil vom 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R; LSG NRW, Beschluss vom 10.05.2012, L 8 R 164/12 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER).
Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV findet auch dann Anwendung, wenn ein Vorsatz zur Vorenthaltung der Beiträge bei ihrer Fälligkeit noch nicht vorlag, jedoch bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist eingetreten ist, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. Hessisches LSG vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER zur Annahme von bedingtem Vorsatz ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010).
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.08.2012 - L 6 R 223/12
Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal-pay-Ansprüchen nach der …
Wegen fehlender Tarifvertragsfähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit (vgl. dazu BAG…, Beschluss vom 23.05.2012 - 1 AZB 58/11 - , zit. nach Juris Rn. 12; vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER, Juris) ist des Weiteren davon auszugehen, dass die CGZP auch in der Vergangenheit nicht in der Lage war, wirksam Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche abzuschließen.Das LSG Essen (Beschlüsse vom 10.5.2012 - L 8 R 164/12 B ER und vom 25.6.2012 - L 68 R 382/12 B ER) verlangt insoweit einzelfallbezogene Feststellungen, während andere Gerichte auf den Zeitpunkt der Verkündung (LSG Darmstadt, Beschluss vom 23.4.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - m.w.N.) und wieder andere auf die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe (…LSG Schleswig, a.a.O.) abstellen.
- LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12 Die Frage der Aufhebung eines Betriebsprüfungsbescheides nach § 45 SGB X (siehe dazu: Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 23. April 2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER, veröffentl. in Juris, a.A. bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2012 L 5 R 345/12 B ER) stellt sich daher vorliegend nicht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 8 R 817/12
Rentenversicherung
Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit Ziff. 11.2 des Streitwertkatalogs für die Sozialgerichtsbarkeit (…4. Aufl. 2012) und der ständigen Rechtsprechung der übrigen Landessozialgerichte (vgl. aus neuerer Zeit z.B. Bayerisches LSG, Beschluss v. 13.8.2012, L 5 R 595/12 B ER; Hessisches LSG, Beschluss v. 23.4.2012, L 1 KR 95/12 B ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 16.4.2012, L 3 R 19/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 11.5.2011, L 3 R 209/10 B ER; jeweils juris). - LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12 Die rechtlichen Folgen des Urteils des BAG werden kontrovers diskutiert (zum Meinungsstand ausführlich Schleswig-Holsteinisches LSG 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris; für die Auffassung der Antragsgegnerin etwa LSG Nordrhein-Westfalen 25.06.2012, L 8 R 382/12 B ER, juris; Hessisches LSG 23.04.2012, L 1 KR 95/12 ER, juris; Bayerisches LSG 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, juris).
- LSG Bayern, 13.08.2012 - L 5 R 595/12
1. Bedingter Vorsatz verhindert Exkulpierung wegen unverschuldeter Unkenntnis der …
Dort finden sich vielmehr Darlegungen hinsichtlich eines Verwirkungstatbestandes (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 10.05.2012 - L 8 R 164/12 B ER; Hessisches LSG Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER). - LSG Bayern, 31.07.2012 - L 5 R 345/12
1. Die Bestandskraft eines Betriebsprüfungsbescheides ermöglicht eine …
Dort finden sich vielmehr Darlegungen hinsichtlich eines Verwirkungstatbestandes (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 10.05.2012 - L 8 R 164/12 B ER; Hessisches LSG Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER). - LAG Düsseldorf, 28.06.2012 - 15 Sa 228/12
CGZP, Tarifverträge, Vertrauensschutz
Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation auf Arbeitnehmerseite im Rahmen eines Verfahrens nach § 2 a Abs. 1 Nr. 4, § 97 ArbGG gab es bis dato nicht (vgl. insoweit Thorsten Diepenbrock, Anm. v. 13.06.2012 zu LSG Darmstadt 1. Senat, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12B ER). - SG Fulda, 23.08.2012 - S 3 R 167/12
Einzelfall von Beitragsnachforderungen als Folge der Tarifunfähigkeit der CGZP.
Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18.11.1980 - BSGE 51, 31 ff) verweist, wonach bei einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung, diese aus Gründen des Vertrauensschutzes für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht rückwirkend anzuwenden ist, wenn Beiträge für bestimmte Arbeitnehmerbezüge abzuführen wären, die nach der bisherigen Rechsprechung beitragsfrei waren, kann dieser Grundsatz im vorliegenden Fall keine Anwendung finden (Hessisches LSG, Beschluss vom 23.04.2012 - L 1 KR 95/12 B ER - Juris).
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