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   LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08   

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https://dejure.org/2011,48005
LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08 (https://dejure.org/2011,48005)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.10.2011 - L 6 EG 16/08 (https://dejure.org/2011,48005)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - L 6 EG 16/08 (https://dejure.org/2011,48005)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    So wurde im Beschluss vom 19. August 2011, 1 BvL 15/11) der Normenkontrollantrag des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, das die Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG für verfassungswidrig hielt, weil sie ungerechtfertigt in die durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützte Freiheit der Ehegatten und Eltern zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung eingreife, indem sie die Gewährung des Elterngeldes zumindest für zwei Monate von einer bestimmten familiären Arbeitsverteilung abhängig mache, als unzulässig behandelt.

    Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. August 2011 (a.a.O.) - wie ausgeführt - die Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG zu den sog. Partnermonaten verfassungsrechtlich nicht beanstandet.

  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    Angesichts der vorgetragenen Zweifel an der Geeignetheit der Regelungen zur Erreichung einzelner Gesetzeszwecke (dazu z.B. Kingreen, aaO, S. 34 ff.) erscheint es auch unbefriedigend, dass die 2. Kammer die Absichten des Gesetzgebers und seine dazu aufgestellten Prognosen unhinterfragt akzeptiert, ohne den Inhalt des zur Prüfung stehenden Gesetzes und die für seine Gestaltung maßgebend gewordenen Erwägungen des Gesetzgebers im Einzelnen zu analysieren (vgl. dazu Kluth, Beweiserhebung und Beweiswürdigung durch das Bundesverfassungsgericht, NJW 1999, 3513), jedoch gingen den Kammerentscheidungen jeweils instanzgerichtliche Entscheidungen der zur Sachaufklärung berufenen Sozialgerichtsbarkeit voraus (vgl. dazu BVerfGE 17, 135 ; 18, 186 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    Demgemäß könnten Ehepaare nach eigenen Vorstellungen zwischen einer Doppelverdiener- und einer Einverdienerehe wählen und dürften Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden solle (vgl. BVerfGE 99, 216 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    29 Zwar ließe sich gegen diese Rechtsprechung der 2. Kammer einwenden, dass sie mit früheren Senatsentscheidungen kaum vereinbar scheint, in denen dem Gesetzgeber untersagt wurde, eine bestimmte Gestaltung des Familienlebens unmittelbar oder mittelbar zu erzwingen (vgl. insbesondere BVerfGE 6, 55 ) oder in denen ausdrücklich die Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit betont wird (so insbesondere der Leitsatz in BVerfGE 105, 1; vgl. auch BVerfGE 103, 242-271 zur Beitragsäquivalenz von Kindererziehung und Geldbeiträgen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung), jedoch wurzelt diese Rechtsprechung und/oder wurzeln ihre Sachverhalte größtenteils in Zeiten vor dem Inkrafttreten von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, der mit Wirkung vom 15. November 1994 eingeführt wurde.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    29 Zwar ließe sich gegen diese Rechtsprechung der 2. Kammer einwenden, dass sie mit früheren Senatsentscheidungen kaum vereinbar scheint, in denen dem Gesetzgeber untersagt wurde, eine bestimmte Gestaltung des Familienlebens unmittelbar oder mittelbar zu erzwingen (vgl. insbesondere BVerfGE 6, 55 ) oder in denen ausdrücklich die Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit betont wird (so insbesondere der Leitsatz in BVerfGE 105, 1; vgl. auch BVerfGE 103, 242-271 zur Beitragsäquivalenz von Kindererziehung und Geldbeiträgen zur Gesetzlichen Pflegeversicherung), jedoch wurzelt diese Rechtsprechung und/oder wurzeln ihre Sachverhalte größtenteils in Zeiten vor dem Inkrafttreten von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG, der mit Wirkung vom 15. November 1994 eingeführt wurde.
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    Mit dem Nichtannahmebeschluss vom 20. April 2011 (1 BvR 1811/08) ist sodann entschieden worden, dass die für die Gewährung von Elterngeld maßgebliche Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG nicht zu einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG führe.
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    In dem weiteren Nichtannahmebeschluss vom 6. Juni 2011 (1 BvR 2712/09) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, dass die Berücksichtigung von Elternzeit für zuvor geborene Kinder (die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht) bei der Berechnung des Elterngeldes für ein später geborenes Kind verfassungsrechtlich weder im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 GG noch Art. 6 Abs. 1 GG zu beanstanden ist.
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    Diese Rechtsprechung hat die zuständige Kammer des Ersten Senats beim BVerfG nach Verkündung des vorliegenden Urteils während dessen Abfassung in zwei weiteren Beschlüssen fortgesetzt (v. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11 und v. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    Diese Rechtsprechung hat die zuständige Kammer des Ersten Senats beim BVerfG nach Verkündung des vorliegenden Urteils während dessen Abfassung in zwei weiteren Beschlüssen fortgesetzt (v. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11 und v. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10

    Berufsleben; Elterngeld; Elternzeit; Entscheidungsfreiheit; Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08
    So sah das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Vorlagebeschluss vom 13. April 2011 (L 2 EG 20/10) eine Missachtung der dem Staat durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auferlegten Verpflichtung, die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren, da er (bezogen auf den Regelfall) einen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Bezugsmonat von einer spezifischen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung im Sinne der Inanspruchnahme sog Partner- bzw. Partnerinnenmonate abhängig mache (mit Anm. von Dau, Dirk, jurisPR-SozR 19/2011 Anm. 3 ; vgl. zur Literatur weiter Müller-Terpitz, JZ 2006, 991ff.; Brosius-Gersdorf, NJW 2007, 177 ff.; dies. VSSR 2008, 299 ff.; Seiler, NVwZ 2007, 129 ff.; Felix, RdJB 2007, 165, 172 ff.; Quambusch, ZfSH/SGB 2007, 529; Jung, SGb 2007, 449, 451; Salaw-Hanslmaier, ZRP 2008, 140 ff.; Weilert, DVBl 2010, 164).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 9/18

    Kein Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland

    Soweit der Kläger gegenüber Anspruchsberechtigten, die ihr Kind im Inland erziehen, ungleich behandelt und schlechter gestellt wird, rechtfertigt sich dies sodann aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber in nicht zu beanstandender Weise für den Leistungsexport an einen hinreichenden Inlandsbezug bei vorübergehender Arbeitsleistung im Ausland anknüpfen durfte (Hess. LSG, Urteil vom 27. November 2013, Az. L 6 EG 4/11 sowie Urteil vom 24. Oktober 2011, Az. L 6 EG 16/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
    Die mit dem BEEG bezweckte familienpolitische Steuerung greife in unzulässiger Weise in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG ein, wie Kingreen herausgearbeitet habe und zB auch das Hessische Landessozialgericht angedeutet habe (Urteil vom 24.10.2011, L 6 EG 16/08).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bzw das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (BSG 25.06.2009, B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291, SozR 4-7837 § 2 Nr. 2; 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R; vgl. auch BSG 18.08.2011, B 10 EG 10/10 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 9; zur Kritik vgl Hessisches LSG 24.10.2011, L 6 EG 16/08; LSG Niedersachsen-Bremen 13.04.2011, L 2 EG 20/10; Kingreen Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 und 4 Bundeselterngeldgesetz, Rechtsgutachten im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei, 2010, abrufbar unter https://www.oedp.de/fileadmin/user upload/bundesverband/programm/programme/ RechtsgutachtenElterngeldklage.pdf, abgerufen am 27.02.2014).

  • LSG Hessen, 24.01.2020 - L 5 EG 10/18

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Soweit der Kläger gegenüber Anspruchsberechtigten, die ihr Kind im Inland erziehen, ungleich behandelt und schlechter gestellt wird, rechtfertigt sich dies sodann aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber in nicht zu beanstandender Weise für den Leistungsexport an einen hinreichenden Inlandsbezug bei vorübergehender Arbeitsleistung im Ausland anknüpfen durfte (Hess. LSG, Urteil vom 27. November 2013, Az. L 6 EG 4/11 sowie Urteil vom 24. Oktober 2011, Az. L 6 EG 16/08).
  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 EG 4/11

    Anspruch auf Elterngeld bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt; Anspruch auf

    Dies stellt eine sachgerechte Abgrenzung dar (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O., LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22. Januar 2013 u. 17. Juli 2012 a.a.O.), wobei zu berücksichtigen ist, dass dem Gesetzgeber im Bereich der steuerfinanzierten Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08 u. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11; kritisch hierzu allerdings der erkennende Senat, Urteil vom 24. Oktober 2011, L 6 EG 16/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15

    Elterngeld - Anspruch auf 14 Monatsbeträge für ein Elternteil - nicht

    Danach kann ein Elternteil höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG 19.08.2011, 1 BvL 15/11, BVerfGK 19, 33, FamRZ 2011, 1645; Hessisches LSG 24.10.2011, L 6 EG 16/08).
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    Die Frage, ob die Ungleichbehandlung solcher Leistungsberechtigter nach dem SGB II, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und bei denen das Elterngeld bis zu 300 EUR nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, und solcher Leistungsberechtigter nach dem SGB II, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren und bei denen das Elterngeld vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, erscheint nach der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. kritisch zu dieser Rechtsprechung, soweit sie die Ausgestaltung des Anspruchs auf Elterngeld hinsichtlich Höhe und Dauer für verfassungsgemäß erklärt, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Oktober 2011 - L 6 EG 16/08, juris).
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