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   LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R  

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. September 2001 - L 4 KR 2/00 - wird zurückgewiesen.

    die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. September 2001 - L 4 KR 2/00 - und des Sozialgerichts Hannover vom 7. Dezember 1999 - S 11 KR 199/97 - aufzuheben sowie festzustellen, dass die Bescheide der Beklagten vom 30. Juli 1997 und 29. August 1997 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19. März 1998 insoweit rechtswidrig gewesen sind, als es die Beklagte abgelehnt hat, sie (die Klägerin) von Zuzahlungen für Krankengymnastik und von der Eigenbeteiligung für Zahnersatz in der Weise zu befreien, dass das Einkommen ihrer Familie in Höhe des Existenzminimums für die Jahre 1997 und 1998 unberührt blieb,.

  • LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 3/00  

    Krankenversicherung - Regelung über teilweise Befreiung nach § 62 SGB 5 ist

    Der Senat hält die Vorschrift für verfassungsgemäß und verweist zur Begründung auf seinen Beschluss vom 17. März 1998 -- L 4 Kr 152/97 eR -- sowie auf sein Urteil vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren der Klägerin -- L 4 KR 2/00 --.

    Der Senat hat -- wie im Parallelverfahren L 4 KR 2/00 -- die Revision zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

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