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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10 (https://dejure.org/2011,9229)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 2 EG 20/10 (https://dejure.org/2011,9229)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 (https://dejure.org/2011,9229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 100 GG; Art 12 GG; Art ... 3 Abs 2 GG; Art 3 Abs 1 GG; Art 6 Abs 2 GG; Art 6 Abs 1 GG; § 1 BEEG; § 13 MuSchG; § 15 BEEG; § 1666 Abs 2 BGB; § 1666 Abs 1 BGB; § 2 BEEG; § 262 SGB 6; § 3 BEEG; § 4 Abs 3 S 1 BEEG; § 43 Abs 4 Nr 2 SGB 6; § 51 Abs 3 SGB 6; § 56 SGB 6; § 57 SGB 6; § 6 Abs 1 S 2 MuSchG; § 6 Abs 1 S 1 MuSchG; § 7 BEEG; § 71 Abs 3 SGB 6; Der Staat missachtet die ihm durch ; Art. 6 Abs. 1; und ; 2 GG; auferlegte Verpflichtung, die Familien-gemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren, wenn er (bezogen auf den Regelfall) einen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Bezugsmonat von einer spezifischen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung im Sinne der Inan-spruchnahme sog. Partner- bzw. Partnerinnenmonate abhängig macht.; Art. 3 Abs 2 Satz 2 GG; vermag den durch ; § 4 Abs 3 Satz 1 BEEG; bewirkten Eingriff in die grund-rechtlich geschützte Entscheidungsfreiheit der Eltern schon deshalb nicht zu legitimieren, weil keine Kongruenz zwischen der Ausgestaltung der Leistungsvoraussetzungen und einer Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile gewährleistet ist.
    Berufsleben; Elterngeld; Elternzeit; Entscheidungsfreiheit; Erwerbstätigkeit; Familie; Gleichberechtigung; Kindererziehung; Kindeswohl; Partnermonate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Der Staat hat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren (BVerfG, B.v. 10. November 1998 - 2 BvR 1057/91, 1226/91 und 980/91 - E 99, 216, Juris-Rz 70; B.v. 5. Februar 2002 - 1 BvR 105/95, 559/95 und 457/96 - E 105, 1, Juris-Rz 31 ff. mit zahlreichen Nachweisen zur ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).

    Hieran anknüpfend hat das BVerfG in einer späteren Entscheidung dargelegt, dass Art. 6 Abs. 1 GG jeder belastenden Differenzierung entgegensteht, die an die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft anknüpft (B.v. 10. November 1998, - 2 BvR 1057/91, 1226/91 und 980/91 - E 99, 216, Juris-Rz 65).

    Auch solche Verknüpfungen beinhalten belastende Differenzierungen, die an die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft anknüpfen, und daher nach der Rechtsprechung des BVerfG unzulässig sind (B.v. 10. November 1998, aaO, Juris-Rz 65).

    Die erläuterte verfassungsrechtlich verbürgte Entscheidungsfreiheit und -verantwortlichkeit der Eltern beruht auf der (auch den Gesetzgeber bindenden) Einschätzung des Verfassungsgebers, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden (BVerfG, B.v. 10. November 1998, - 2 BvR 1057/91, 1226/91 und 980/91 - E 99, 216, Juris-Rz 64).

    Es ist vielmehr seine Aufgabe, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form zu fördern (BVerfG, B.v. 10. November 1998, aaO, Juris-Rz 70).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Zu dem Gehalt solcher privaten Entscheidungsfreiheit der Eltern (und damit, soweit diese verheiratet sind, der Ehegatten) gehört auch die Entscheidung darüber, ob einer von ihnen sich ausschließlich dem Haushalt widmet oder ein eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt (BVerfG, 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54 - E 6, 55, Juris-Rz 87).

    Die Gestaltung der Privatsphäre in diesem Rahmen überlässt die Verfassung den Ehegatten selbst (BVerfG, 17. Januar 1957, aaO).

    aa) Das BVerfG hat bereits in seiner o.g. Entscheidung vom 17. Januar 1957 (1 BvL 4/54 - E 6, 55, Juris-Rz 87) ausdrücklich hervorgehoben: Ist ein unmittelbarer Zwang verfassungswidrig, so kann dasselbe Ziel auch nicht geeignet sein, eine Maßnahme zu legitimieren, die, mittelbar diesem Ziel dienen soll.

    Nur auf diesem Wege kann die Leitidee der Verfassung in Form der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum (BVerfG, 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54 - E 6, 55) in dem von der Verfassung angestrebten Ausmaß effektiv verwirklicht werden.

    Beeinträchtigungen dieser Freiheit ließen sich insbesondere auch nicht aufgrund einer Einschätzung des Gesetzgebers rechtfertigen, dass die von ihm geförderte Ausgestaltung seiner "Vorstellung von der besten Art der Ehegestaltung" (bzw. Familiengestaltung) entspreche (BVerfG, 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54 - E 6, 55, Juris-Rz 87).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Dazu haben sie im Regelfall (natürlich nur im Rahmen einer in der Regel für beide Elternteile mit der Elternschaft verbundenen Doppelbelastung, vgl. zu dieser Belastung auch BVerfG, U.v. 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 16/83 und 10/91 - E 85, 191, Juris-Rz 58) auch die notwendigen Ressourcen: Auch ein vollschichtig arbeitender Vater kann bei üblichen Arbeits-, Wege- und Urlaubszeiten regelmäßig zu einem erheblichen, vielfach sogar mehr als hälftigen Anteil der Wachstunden seines kleinen Kindes dessen Betreuung persönlich übernehmen.

    Faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durften bereits aufgrund des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden (BVerfG, U.v. 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 - E 85, 191, Juris-Rz 53, mwN).

    So ist beispielsweise in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Staat mangels des erforderlichen spezifischen Zusammenhanges zwischen dem auszugleichenden Nachteil und der zum Ausgleich vorgesehenen Maßnahme seiner Aufgabe, Frauen vor tätlichen Angriffen auf öffentlichen Straßen zu schützen, nicht dadurch entziehen darf, dass er sie durch eine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit davon abhält, nachts das Haus zu verlassen (BVerfG, U.v. 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91 - E 85, 191, Juris-Rz 60).

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird auch beeinträchtigt, wenn ein bestimmter Gebrauch dieses Grundrechts zum Verlust eines Anspruchs auf Sozialleistungen führt (Urteil v. 17. März 2004 - 1 BvR 1266/00 - E 110, 177, 191, Juris-Rz 34 f.).

    Vielmehr erfasst der Grundrechtsschutz sogar mittelbar faktische Wirkungen staatlichen Handelns jedenfalls dann, wenn diese insbesondere unter Berücksichtigung der Zielrichtung eine eingriffsgleiche Wirkung entfalten (BVerfG, B.v. 26. Juni 2002 - E 105, 279, 300; Urteil vom 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00 - E 110, 177, 191; B.v. 11. Juli 2006 - 1 Bl 4/00 - E 116, 202, 222).

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Ob die vorstehend angesprochenen Einschränkungen der Wahlfreiheit der Eltern verfassungsrechtlich unbedenklich sind (vgl. auch BVerfG, B.v. 12. März 1996 - 1 BvR 609/90, 1 BvR 692/90 - E 94, 241, Juris-Rz 63, wonach der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit nicht davon abhängt, ob die Erziehungsperson während der Zeit der ersten Lebensphase des Kindes einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht), ist im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter zu hinterfragen.

    Dabei wäre gerade die Belastung durch die Erziehung insbesondere kleinerer Kinder und ein damit geleisteter besonderer Beitrag auch für das allgemeine Wohl (vgl. etwa zur Garantiefunktion der Kindererziehung für die Rentenversicherung BVerfG, B.v. 12. März 1996 - 1 BvR 609/90, 1 BvR 692/90 - E 94, 241 mwN) zugunsten der Eltern (im Sinne einer [Teil-]Befreiung von einer solchen eventuellen Erwerbsverpflichtung) zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 E 112, 164, Juris-Rz 50 mwN; B.v. 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Juris-Rz 78).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtswerte sind allerdings mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise im Stande, auch uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen (BVerfG, U.v. 16. Januar 2003 - 2 BvR 716/01 - E 107, 104, 118).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    So schützt beispielsweise die Pressefreiheit nicht nur vor negativen, sondern auch vor positiven Sanktionen, soweit solche insbesondere an den Inhalt der Presseerzeugnisse anknüpfen (BVerfG, B.v. 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - E 113, 63, 76).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Das BSG beschreibt diesen Regelungsmechanismus dahingehend, dass das Elterngeld dazu bestimmt sei, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen (U.v. 3. Dezember 2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 E 112, 164, Juris-Rz 50 mwN; B.v. 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Juris-Rz 78).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2009 - L 13 EG 27/09

    Partnermonate im Elterngeld sind nicht verfassungswidrig

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 EG 18/10

    Der Zeitraum des Bezuges von Mutterschaftsgeld einschließlich des

  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

  • LSG Bayern, 18.08.2010 - L 12 EG 50/09

    Elterngeld - Partnermonate - Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10

    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit;

    Der Gesetzgeber hat ferner namentlich die Ziele einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Kindererziehung von Vätern und Müttern verfolgt, wobei diese Ziele allerdings nur unter Berücksichtigung der durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich gewährleisteten Freiheit der Eltern zur eigenverantwortlichen innerfamiliären Aufgabenverteilung gefördert werden dürfen (vgl. dazu Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -).

    aa) Die erläuterten Bemessungsregelungen des § 2 BEEG beeinträchtigen die Eltern (anders als etwa die Regelung des § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG, vgl. Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -) nicht in der Ausübung spezifischer grundrechtlich geschützter Freiheiten.

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass das Elterngeld das ohne die Kinderbetreuung zu erwartende Einkommen (anteilig in dem durch § 2 Abs. 2 BEEG vorgesehenen Rahmen) ersetzen soll, um die Eltern in der Frühphase der Elternschaft zu unterstützen und ihnen den Entschluss zu erleichtern, dass sie in diesem Zeitraum persönlich für ihr Kind sorgen (vgl. zu den Zielen des Elterngeldes auch Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -), wäre es einleuchtend und folgerichtig, dieses Einkommen in voller Höhe und damit einschließlich von Sonderzahlungen der Elterngeldberechnung zugrunde zu legen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 26/10

    Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit bei

    Der Gesetzgeber hat ferner namentlich die Ziele einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Kindererziehung von Vätern und Müttern verfolgt, wobei diese Ziele allerdings nur unter Berücksichtigung der durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundrechtlich gewährleisteten Freiheit der Eltern zur eigenverantwortlichen innerfamiliären Aufgabenverteilung gefördert werden dürfen (vgl. dazu Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -).

    (1) Ausgehend von dem Grundsatz, dass das Elterngeld das ohne die Kinderbetreuung zu erwartende Einkommen (anteilig in dem durch § 2 Abs. 2 BEEG vorgesehenen Rahmen) ersetzen soll, um die Eltern in der Frühphase der Elternschaft zu unterstützen und ihnen den Entschluss zu erleichtern, dass sie in diesem Zeitraum persönlich für ihr Kind sorgen (vgl. zu den Zielen des Elterngeldes auch Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -), wäre es einleuchtend und folgerichtig, dieses Einkommen in voller Höhe und damit unter Einschluss von steuerfreien Zuschlägen der Elterngeldberechnung zugrunde zu legen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

    (1) Ausgehend von dem Grundsatz, dass das Elterngeld das ohne die Kinderbetreuung zu erwartende Einkommen (anteilig in dem durch § 2 Abs. 2 BEEG vorgesehenen Rahmen) ersetzen soll, um die Eltern in der Frühphase der Elternschaft zu unterstützen und ihnen den Entschluss zu erleichtern, dass sie in diesem Zeitraum persönlich für ihr Kind sorgen (vgl. zu den Zielen des Elterngeldes auch Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -), wäre es einleuchtend und folgerichtig, dieses Einkommen in voller Höhe und damit unter Einschluss von steuerfreien Zuschlägen der Elterngeldberechnung zugrunde zu legen.
  • LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bezugsdauer und der unterschiedlichen Höhe des

    So sah das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Vorlagebeschluss vom 13. April 2011 (L 2 EG 20/10) eine Missachtung der dem Staat durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auferlegten Verpflichtung, die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren, da er (bezogen auf den Regelfall) einen Anspruch auf Elterngeld für den 13. und 14. Bezugsmonat von einer spezifischen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung im Sinne der Inanspruchnahme sog Partner- bzw. Partnerinnenmonate abhängig mache (mit Anm. von Dau, Dirk, jurisPR-SozR 19/2011 Anm. 3 ; vgl. zur Literatur weiter Müller-Terpitz, JZ 2006, 991ff.; Brosius-Gersdorf, NJW 2007, 177 ff.; dies. VSSR 2008, 299 ff.; Seiler, NVwZ 2007, 129 ff.; Felix, RdJB 2007, 165, 172 ff.; Quambusch, ZfSH/SGB 2007, 529; Jung, SGb 2007, 449, 451; Salaw-Hanslmaier, ZRP 2008, 140 ff.; Weilert, DVBl 2010, 164).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG bzw das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (BSG 25.06.2009, B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291, SozR 4-7837 § 2 Nr. 2; 19.02.2009, B 10 EG 2/08 R; vgl. auch BSG 18.08.2011, B 10 EG 10/10 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 9; zur Kritik vgl Hessisches LSG 24.10.2011, L 6 EG 16/08; LSG Niedersachsen-Bremen 13.04.2011, L 2 EG 20/10; Kingreen Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 und 4 Bundeselterngeldgesetz, Rechtsgutachten im Auftrag der Ökologisch-Demokratischen Partei, 2010, abrufbar unter https://www.oedp.de/fileadmin/user upload/bundesverband/programm/programme/ RechtsgutachtenElterngeldklage.pdf, abgerufen am 27.02.2014).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 6/11
    Da sie den nach dem Gesetz für beide Eltern gemeinsam in Betracht kommenden Gesamtbezugszeitraum von höchstens 14 Lebensmonaten ausgeschöpft haben, werden sie durch die Beschränkung des jedem Elternteil zustehenden individuellen Bezugszeitraums auf im Grundsatz maximal 12 Monate in § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG (zur verfassungsrechtlichen Problematik vgl. Vorlagebeschluss des Senates vom 13. April 2011 - L 2 EG 20/10 -) nicht beschwert.
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