Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Abrechnung von Röntgenaufnahmen der Halswirbelsäule (HWS) durch HNO-Arzt trotz landesrechtlich anerkannter Zusatzqualifikation als Chiropraktiker

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03  

    Beschluss - Zulassungsausschuss - Rechtsbehelfsbelehrung - kein Hinweis auf

    Phoniatrische und pädaudiologische Kenntnisse sind damit nur erforderlich, um die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Phoniatern bzw. Pädaudiologen zu vermitteln; die entsprechenden Leistungen bleiben für HNO-Ärzte jedoch fachfremd (vgl. Senatsurteil v. 18. August 2004 - L 3 KA 103/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 373/03  

    Vertragsarzt

    Entsprechend der Auslegungsregelung des § 5 Abs. 5 letzter Halbsatz WBO bescheinigt eine Facharztanerkennung hingegen nicht den Nachweis der Befähigung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten in Bereichen, bezüglich derer keine "eingehenden", sondern lediglich (einfache) Kenntnisse gefordert werden (vgl. Senatsurteile vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 - und vom 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 345/04  

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Urologie - keine Berechtigung zur

    Für die Beurteilung, ob Leistungen fachzugehörig oder fachfremd sind, ist darauf abzustellen, welche Inhalte und Ziele der Weiterbildung für das jeweilige Fachgebiet in der WBO genannt werden und in welchen Bereichen eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben werden müssen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSG, Urteil vom 08. September 2004 - B 6 KA 27/03 R - S. 4; BVerfG SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 Rd.Nr. 23; so auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. August 2004 - L 3 KA 103/02 - 09. Februar 2005 - L 3 KA 290/03 und 27. April 2005 - L 3 KA 373/03 -).
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