Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2007 - L 9 AS 27/07 NZB   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz, Übernahme der tatsächlichen Haushaltsenergieaufwendungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.07.2007, Az.: L 9 AS 27/07 (Kosten der Warmwasserzubereitung durch Regelleistung abgegolten)" von Uwe Berlit, original erschienen in: info also 2007, 219.

Verfahrensgang

  • SG Hannover, 20.04.2007 - 45 AS 1066/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2007 - L 9 AS 27/07 NZB



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abschlag für

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 24. Juli 2007 im Verfahren L 9 AS 27/07 NZB ausgeführt hat, geht das Argument des Sächsischen Landessozialgerichts, der Gesetzgeber sei dem Irrtum erlegen gewesen, mit § 20 Abs. 1 SGB II für eine dem früheren BSHG entsprechende Bedarfsdeckung gesorgt zu haben (a. a. O. Rdnr. 79), so dass eine über die Regelleistung hinausgehende Übernahme der Energiekosten zur Warmwasserbereitung dem von Gesetzgeber gewollten Ergebnis entspreche (a. a. O., Rdnr. 87), fehl; denn es zielt in Wahrheit auf einen bloßen Motivirrtum des Gesetzgebers ab, dessen Vorliegen nur die vom erkennenden Senat vertretene Auffassung stützen würde, dass der Bundesgesetzgeber den in § 20 Abs. 1 SGB II festgesetzten Betrag der Regelleistung für ausreichend gehalten und gerade deshalb auch die Kosten der Warmwasserbereitung mit ihr als abgegolten betrachtet und einer gesonderten Übernahme entzogen hat.
  • VG Bremen, 19.05.2008 - S8 K 1383/07  
    Insbesondere steht die Bereitung von Warmwasser nicht in untrennbarem Zusammenhang mit der Unterkunft, so dass eine Zuordnung zu den nach § 22 SGB II zu erstattenden Kosten nicht möglich ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2007, Az. L 9 AS 27/07 und vom 31.03.2006, Az. L 7 AS 343/05 ER).
  • VG Bremen, 19.05.2008 - S8 1383/07  

    Arbeitslosengeld II

    Insbesondere steht die Bereitung von Warmwasser nicht in untrennbarem Zusammenhang mit der Unterkunft, so dass eine Zuordnung zu den nach § 22 SGB II zu erstattenden Kosten nicht möglich ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2007, Az. L 9 AS 27/07 und vom 31.03.2006, Az. L 7 AS 343/05 ER).
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