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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13   

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https://dejure.org/2013,34537
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13 (https://dejure.org/2013,34537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2013 - L 2 R 236/13 (https://dejure.org/2013,34537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2013 - L 2 R 236/13 (https://dejure.org/2013,34537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB VI; § 240 SGB VI; § 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI; § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI; § 128 Abs. 1 S. 1 SGG; § 151 Abs. 3 SGG; § 124a Abs. 3 S. 4 VwGO; § 406 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer verweigerten Sachantragstellung; Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast des Rentenversicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer verweigerten Sachantragstellung; Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast des Rentenversicherungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer verweigerten Sachantragstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Dies kann, sofern das Verfahrensergebnis hierzu Anlass gibt, im Einzelfall zu prüfen sein, wenn der Versicherte gesundheitsbedingt den mit der Berufsausübung verbundenen sonstigen (Anreiseerfordernissen oder betrieblichen) Arbeitsbedingungen nicht genügen kann (BSG, U.v. 14. Mai 1996, 4 RA 60/94 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

    Der Versicherte muss gesundheitlich und fachlich in der Lage sein, die in Betracht kommende Verweisungstätigkeit "vollwertig" zu verrichten (BSG, U.v. 14. Mai 1996 - aaO).

    Nur in besonderen Fällen kann das Verfahrensergebnis nahelegen, dass ein Beruf trotz seiner tarifvertraglichen Erfassung nur in einer ganz geringen Zahl von Arbeitsplätzen vorkommt (BSG, U.v. 14. Mai 1996, aaO).

    Es gibt keine für alle Vergleichsberufe gleiche absolute "Mindestzahl" von Arbeitsplätzen, die als "ganz geringe Zahl" zu qualifizieren ist (BSG, U.v. 14. Mai 1996, aaO).

    Denn eine derart große Zahl reicht stets aus, das Ausmaß der krankheits- bzw. behinderungsbedingten Minderung der Berufsfähigkeit (also das Überschreiten der Anspruchsschwelle) an einer im Arbeitsleben wirklich nachgefragten Berufskompetenz und Belastbarkeit zu prüfen, bildlich gesprochen, dem Versicherten "eine - wenn auch vielleicht schlechte - Chance" zu geben, im Vergleichsberuf erwerbswirtschaftlich tätig zu sein (BSG, U.v. 14. Mai 1996, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des BSG trägt dieser sowohl die Darlegungs- als auch die objektive Beweislast dafür, dass der Versicherte gesundheitlich und fachlich in der Lage ist, die in Betracht kommende Verweisungstätigkeit "vollwertig" zu verrichten (BSG, U.v. 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 85/09 B

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Zumutbar sind hiernach alle Tätigkeiten auf derselben qualitativen oder der nächstniedrigeren Stufe (BSG, B.v. 27. August 2009 - B 13 R 85/09 B).

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist allerdings nicht allein die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung; zu berücksichtigen ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit insgesamt, d.h. das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb auf der Grundlage der in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. am Ende genannten Merkmale der Dauer und des Umfangs der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit (BSG, B.v. 27. August 2009, aaO).

    Außerdem kann eine Tätigkeit einer gelernten oder angelernten gleichstehen, weil die Tarifvertragsparteien ihr einen besonderen qualitativen Wert beimessen, obwohl sich eine entsprechende Einstufung nicht bereits aus der durchlaufenen Ausbildung ergibt und auch nicht festgestellt werden kann, dass die Tätigkeit theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in einem entsprechenden Umfang voraussetzt (BSG, B.v. 27. August 2009, aaO).

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 63/06 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Flugbegleiterin - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (27.03.2007 - B 13 R 63/06 R) reicht es gerade nicht aus, auf "Sammelbezeichnungen" zu verweisen, die erst durch eine Beschreibung der in dieser Tätigkeit erforderlichen Befähigungen, Kenntnisse und Anforderungen im Einzelnen näher konkretisiert werden müssen.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Bei derartigen richterlichen Wertungsakten gibt es keine logisch ableitbare einzig richtige Entscheidung, sondern einen Bereich, der sich - so ausdrücklich BSG, U.v. 9. Mai 2012 (B 5 R 68/11 R, bezogen auf die entsprechende Problematik bei § 43 SGB VI) - letztlich der logischen Nachprüfbarkeit entzieht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 99/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Konkrete Betriebe, in denen die von ihnen beschriebenen Arbeitsplätze vorhanden sein sollen, vermochten berufskundliche Sachverständige auf Nachfrage wiederholt überhaupt nicht zu benennen; wenn entsprechende Angaben erfolgten, haben sich diese auf Nachfragen des Senates auch wiederholt als schlichtweg falsch herausgestellt (vgl. etwa die Ermittlungsbemühungen des Senates hinsichtlich der Einsetzbarkeit eines körperlich leistungsbeeinträchtigten Elektroinstallateurs im Schaltschrankbau in den Verfahren L 2 R 99/12 und L 2 R 566/12 - in beiden Fällen hat der auch im vorliegenden Verfahren beklagte Rentenversicherungsträger jeweils wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung nach vorausgegangenem nachdrücklichen Bestreiten den Rentenanspruch nach § 240 SGB VI anerkannt).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Bei der sog arbeitsmarktabhängigen vollen Erwerbsminderung wird die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts daher bei jeder quantitativen Leistungseinschränkung berücksichtigt (BSG, U.v. 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R - SozR 4-2600 § 101 Nr. 2 mwN; vgl. zur Fortgeltung der Rechtsgrundsätze über die sog. Arbeitsmarktrenten auch BSG, U.v. 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 16).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Für den Bereich des Verwaltungsprozess wird anknüpfend an die in der VwGO ausdrücklich normierte Pflicht zur Stellung ein Berufungsantrages (früher § 124 Abs. 3 VwGO a.F.; heute § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO) allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass eine Berufung unzulässig sei, wenn der Berufungskläger sich in der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts weigere, einen Sachantrag zu stellen (OVG Berlin, U.v. 21. Juli 1967 - OVG II B 58/66 - NJW 1968, S. 1004; vgl. aber auch BVerwG, B.v. 14. April 1961 - BVerwG VII B 7/61 - NJW 1961, S. 1642, wonach es ausreicht, wenn das Ziel der Berufung aus der Berufungsschrift allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar sei).
  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    In Anwendung der vorstehend erläuterten Grundsätze ist es erforderlich, die gesundheitlichen und beruflichen Anforderungen an die Verweisungstätigkeit zum gesundheitlichen Leistungsvermögen und zum beruflichen Wissen und Können des Versicherten in Beziehung zu setzen und daraus Folgerungen für die Frage herzuleiten, ob dieser die Verweisungstätigkeit ausüben kann (BSG, U.v. 3. November 1982 - 1 RJ 12/81 - SozR 2200 § 1246 Nr. 102).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Der Versicherungsträger oder im Streitfall das Gericht müssen im Einzelfall prüfen und im Bescheid bzw. im Urteil darlegen, welche auf dem Arbeitsmarkt zugängliche, ganz konkrete Tätigkeit vorhanden ist, die den gesundheitlichen und beruflichen Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entspricht und ihm nach der Qualität des bisherigen Berufes zugemutet werden kann (BSG, U.v. 15. November 1983 - 1 RJ 112/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 109).
  • OVG Berlin, 21.07.1967 - II B 58.66
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 236/13
    Für den Bereich des Verwaltungsprozess wird anknüpfend an die in der VwGO ausdrücklich normierte Pflicht zur Stellung ein Berufungsantrages (früher § 124 Abs. 3 VwGO a.F.; heute § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO) allerdings teilweise die Auffassung vertreten, dass eine Berufung unzulässig sei, wenn der Berufungskläger sich in der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts weigere, einen Sachantrag zu stellen (OVG Berlin, U.v. 21. Juli 1967 - OVG II B 58/66 - NJW 1968, S. 1004; vgl. aber auch BVerwG, B.v. 14. April 1961 - BVerwG VII B 7/61 - NJW 1961, S. 1642, wonach es ausreicht, wenn das Ziel der Berufung aus der Berufungsschrift allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar sei).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • BSG, 10.05.1977 - 11 RA 8/76
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

  • SG Darmstadt, 27.10.2014 - S 6 R 655/12
    Bei der sog. arbeitsmarktabhängigen vollen Erwerbsminderung wird die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts daher bei jeder quantitativen Leistungseinschränkung berücksichtigt (BSG, Urteil v. 8. September 2005 - B 13 RJ 10/04 R - SozR 4-2600 § 101 Nr. 2 m.w.N.; vgl. zur Fortgeltung der Rechtsgrundsätze über die sog. Arbeitsmarktrenten auch BSG, U.v. 19. Oktober 2011 - B 13 R 78/09 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 16; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 236/13 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 SB 5248/13
    Eine Verletzung dieser Sollvorschrift hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Berufung (LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.09.2013 - L 2 R 236/13; BSG, SozR 1500 § 151 Nr. 11; SozR Nr. 2 zu § 151 SGG; Leitherer in Meyer-Ladewig u. a., SGG, 9. Aufl., § 151 Rdnr. 11 b).
  • SG München, 22.09.2015 - S 15 R 1125/14

    Rentenversicherung

    Zuvörderst ist hierbei anzumerken, dass die Beklagte die Pflicht hat, mit einem substantiierten Vortrag nachzuweisen, dass der jeweilige Beruf für den Kläger mit seinen tatsächlichen fachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen zumutbar ist (LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 25.9.2013, L 2 R 236/13, Rn. 66 ff. unter juris).
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