Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
(Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen - Einkommenseinsatz - Ausbildungsgeld nach §§ 104 Abs 1 Nr 2, 107 SGB 3 - zweckbestimmte Einnahme iS von § 83 Abs 1 SGB 12)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen - Einkommenseinsatz - Ausbildungsgeld nach §§ 104 Abs 1 Nr 2, 107 SGB 3 - zweckbestimmte Einnahme iS von § 83 Abs 1 SGB 12
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter ohne Anrechnung eines ihr gewährten Ausbildungsgeldes
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Ausbildungsgeld deckt Aufwendungen bei Maßnahme in der Werkstatt für behinderte Menschen und ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- SG Stade, 05.01.2007 - S 19 SO 53/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …
Dies gilt insbesondere für die Annahme, dass es sich bei dem Ausbildungsgeld nach der Vorstellung des Gesetzgebers um eine Mehraufwandsentschädigung handeln solle (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2. 2009 - L 8/13 SO 7/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2. 2008 - L 23 SO 269/06). - BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 15/08 R
Anspruch auf Sozialhilfe; Grundsicherungsleistungen im Alter und bei …
Insbesondere ist nicht erkennbar, dass es sich bei dem Ausbildungsgeld nach der Vorstellung des Gesetzgebers um eine Mehraufwandsentschädigung handeln sollte (so aber: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2.2009 - L 8/13 SO 7/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.2.2008 - L 23 SO 269/06) ; auch kann in einem "Taschengeldcharakter" des Ausbildungsgelds (…BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8) und einer damit beabsichtigten Stärkung der Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung (…BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 1) keine nach § 83 Abs. 1 SGB XII relevante Zwecksetzung gesehen werden (s dazu näher das Senatsurteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R) . - LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 10/08 Aus diesem Grund vermag sich der Senat der neuerdings in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, es handle sich um einen "pauschalierten Aufwendungsersatz" zur Deckung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs, der die Unterhaltssicherungsfunktion vollständig ver-dränge (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008, Az.: L 23 SO 269/06; LSG Niedersachsen, Urteil vom 26. Februar 2009 Az.: L 8/13 SO 7/07) nicht anzuschließen.
- LSG Bayern, 25.08.2009 - L 8 SO 64/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebegehren - Überprüfung des …
So z.B. das Ausbildungsgeld nach § 104 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Aufwendungsersatz, der als zweckbestimmte Leistung nicht als Einkommen bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen zu berücksichtigen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.02.2009, Az.: L 8/13 SO 7/07). - LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - 8 SO 10/08
Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtung von Ausbildungsgeld einer Werkstatt für …
Aus diesem Grund vermag sich der Senat der neuerdings in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, es handle sich um einen "pauschalierten Aufwendungsersatz" zur Deckung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs, der die Unterhaltssicherungsfunktion vollständig verdränge (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008, Az.: L 23 SO 269/06; LSG Niedersachsen, Urteil vom 26. Februar 2009 Az.: L 8/13 SO 7/07) nicht anzuschließen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 169/07
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben …
Da der Gesetzgeber hier ein Ersuchen auf Überprüfung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung ausschließt, muss angenommen werden, dass nach seiner Vorstellung im Fall des § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII die dauerhafte und volle Erwerbsminderung gemäß § 41 Abs. 1 SGB XII vorliegt (vgl dazu Senatsurteil vom 26. Februar 2009 - 8/13 SO 7/07 - Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsrecht 2009, Seite 74 - Revision zum BSG Az: B 8 SO 8/09 R -). - SG Lüneburg, 28.04.2011 - S 36 AS 1428/09 Bei dem Ausbildungsgeld nach §§ 97, 104 Absatz 1 Nr. 2, 107 SGB III, welches der Kläger für die Teilnahme am Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen erhält, handelt es sich zwar nicht um eine zweckbestimmte Einnahme, weil den Normen keine Zweckbestimmung zu entnehmen ist (so aber: Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 26. Februar 2009 - L 8/13 SO 7/07 - und Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2008 - L 23 SO 269/06 -).
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