Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - unternehmerähnliche Handlungstendenz - nichterforderliche Mithilfe bei der Behandlung einer zugelaufenen Katze beim Tierarz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - unternehmerähnliche Handlungstendenz - nichterforderliche Mithilfe bei der Behandlung einer zugelaufenen Katze beim Tierarzt: Festhalten des Tieres - Bissverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

  • SG Lüneburg, 15.11.2007 - S 2 U 93/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08



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Wird zitiert von ... (2)  

  • SG Frankfurt/Main, 21.11.2012 - S 23 U 6/11  

    Rettung einer Kuh als Arbeitsunfall

    Hinsichtlich der mangelnden Kostenprivilegierung des Klägers führt dabei das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29.06.2011, L 3 U 11/08) zutreffend aus:.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2012 - L 8 U 39/11  

    Eigenwirtschaftliche Handlungstendenz; Festhalten des eigenen Tieres;

    Die Kostenentscheidung zu Lasten der Klägerin, die sich als Unternehmerin auf eine Haftungsbeschränkung nach den §§ 104 ff. SGB VII beruft und daher am sozialgerichtlichen Verfahren nicht als Versicherte oder Leistungsempfängerin im Sinne von § 183 Satz 1 SGG beteiligt ist (so auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 3 U 11/08 , recherchiert bei juris), folgt aus § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 154 Abs. 1 und 3, 162 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wobei der Senat die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der mit seiner Berufung einen eigenständigen Antrag gestellt hat, als erstattungsfähig ansieht.
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